Schöffen gesucht in Regensburg für die Periode ab 2023

„Der Rechtsstaat braucht dich!“ so lautet die aktuelle Kampagne vom Bundesministerium der Justiz zur Bewerbung der neuen Schöffenperiode. Und weiter im Text: „Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt.“ Klingt doch nicht schlecht, oder?

Schöffen gesucht in Regensburg für die Periode ab 2023

Tatsächlich kamen in den letzten Tagen einige Fragen rund um das Schöffenamt bei mir an und ich habe viel telefoniert. Da es sich um immer ähnliche Fragen handelt, habe ich dazu eine


Instagram-Live Session am kommenden Sonntag, den 05. März, um 19:30 Uhr


auf meinem Kanal geplant. Hier könnt Ihr mich gerne mit Fragen löchern! 😉


Vorab hier schon mal ein paar Infos zum Amt:

Um was geht’s und wie läuft‘s?

Aktuell läuft die Bewerbungsphase für das Schöffenamt der nächsten Schöffenperiode. Diese beginnt 2024 und dauert insgesamt 5 Jahre. Justiz ist zwar Ländersache, aber Schöffen und Schöffinnen werden zur gleichen Zeit deutschlandweit gesucht. Ihr könnt Euch direkt bei Eurer Kommune bewerben. Aus Erfahrung kann ich sagen, das ist total easy, bei uns muss man z.B. nur ein Formblatt ausfüllen, dass ich auf Nachfrage zugeschickt bekommen habe.
Nach der Bewerbung kommt man auf eine sogenannte Vorschlagsliste und wird im Laufe des Jahres (falls man ausgewählt wird) dem jeweiligen Gericht vorgeschlagen. Dort wird man noch auf Tauglichkeit geprüft (z.B. keine (Spiel-)schulden, Vorstrafen…whatever). Gibt es grünes Licht, erhält man einen Brief mit der Info, dass man dabei ist. Hier in Schweinfurt wurde man dann auch zu einer Art „Auftaktveranstaltung“ eingeladen, bei der es einige Infos zum weiteren Vorgehen gegeben hat.
Grundsätzlich werden Schöffen und Schöffinnen aus allen gesellschaftlichen Bereichen gesucht, denn es soll eine möglichst vielfältige Zusammenstellung geben.

Welche Arten gibt es?

Prinzipiell gibt Schöffen und Schöffinnen im Erwachsenstrafrecht oder im Jugendbereich. Persönlich habe ich mich für das Erwachsenstrafrecht entschieden, denn beim Jugendschöffenamt sind erzieherische Kenntnisse sicherlich von Vorteil. <- habe ich nicht. Kann also meiner Meinung nach im Bereich Jugendschöffenamt nicht gut mitreden.

An welches Gericht könnte es gehen?

Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Amts- und Landgericht. Wahl ist falsch ausgedrückt, denn ein persönlicher Wunsch kann zwar angegeben werden, aber wo die Reise tatsächlich hingeht, ist nicht persönlich beeinflussbar. Ich wurde bisher am Landgericht eingesetzt und war darüber auch recht froh. Salopp bzw. Laienhaft gesagt landen im Amtsgericht die kleineren Fälle, im Landgericht alles über (mögliche) 4 Jahre Haft.
Wobei es im Landgericht auch unterschiedliche Kammern gibt. Erfahrung konnte ich in der Berufungskammer (Fälle, in denen ein erstes Urteil im Amtsgericht gefällt wurde und Verteidigung und/oder Staatsanwaltschaft in Berufung gingen) und in der großen Strafkammer sammeln.

Am Ende des Jahres wird seitens des Gerichts immer neu ausgelost, welcher Kammer man im kommenden Jahr zugeordnet wird. Es ist ein jährlicher Wechsel möglich sowohl was die Kammer angeht als auch den Richter, mit dem man in dem Jahr zusammenarbeitet und den/die Mitschöffen. In meiner Laufbahn wurde ich 3 Jahre in der Berufungskammer und 2 in der großen Strafkammer eingesetzt.

Wie sieht es mit Urlaub, Verhinderung und Entschädigung aus?

Kurz: Schlecht. 😉 Nein, Urlaub ist ein hohes Gut, aber fangen wir vorne an. Du hast das „GO“ bekommen und wirst als Schöffe oder Schöffin eingesetzt. Der Arbeitgeber MUSS dich freistellen. Punkt. Das sollte idealerweise also am besten vorher abgesprochen werden. Generell muss natürlich jeder selbst entscheiden, wann man den Arbeitgeber informiert, vor oder während der Bewerbungsphase oder erst mit der ersten Ladung.

Der einzige Grund, nicht bei einer Verhandlung zu erscheinen (außer im Krankheitsfall) ist ein bereits im Vorfeld gebuchter Urlaub. Dieser wird in der Regel nicht angerührt. Allerdings kann es sein, dass das Gericht eine Buchungsbestätigung sehen möchte. Wie immer: Rechtzeitig informieren, offen kommunizieren und dann sollte es kein Problem sein. Für diesen (Ausnahme-)Fall gibt es Ersatzschöffen.

Entschädigung? Ja, die gibt es auch. Fahrtkosten und eine Ausfallentschädigung. Die Höhe hängt von der Dauer der Verhandlung ab. Persönlich ist mir die Entschädigung nicht so wichtig, da es sich um ein Ehrenamt handelt.

Wie oft werde ich eingesetzt?

Lieblingsspruch am Gericht „Es kommt darauf an“. 😀 Und so ist es auch. Ich kann allerdings nur aus eigener Erfahrung sprechen. Hier bekommt man am Ende des jeweiligen Jahres einen Brief mit 12 Terminen für das kommende Jahr. In der Regel Ende November/Anfang Dezember. Diese sollte man sich auf jeden Fall freihalten. Ob an diesen Terminen schlussendlich dann auch Verhandlungen stattfinden, kann man nicht garantieren. Grob gesagt: Kommt bis ca. 2 Wochen vorher keine Ladung, findet der Termin (meistens) nicht statt. Wir haben das Glück und die Ladungen kommen in der Regel sogar ca. 1,5 Monate vorher an. Es kann aber auch sein, dass ein Termin kurzfristig (telefonisch) abgesagt wird <- hatte ich auch schon.

Wie lange dauert eine Verhandlung?

Auch hier gilt: Es kommt darauf an! Es kann schnell gehen, es kann einen ganzen Tag dauern oder sogar über mehrere Tage. Ich hatte von 15 Minuten (Angeklagter erschien nicht) bis 5 Tagen schon alles dabei. Manchmal bekommt man die zugehörigen Folgetermine bereits in der Ladung mitgeteilt, manchmal werden diese auch vor Ort besprochen. In der Verhandlung selbst sind Pausen möglich. Einfach eine kurze Info an den hauptamtlichen Richter bzw. die hauptamtliche Richterin.

Sind bei der Verhandlung Fragen von Schöffenseite erlaubt?

Kurz: Grundsätzlich ja. Nur würde ich das nicht machen. Die Richter und Richterinnen sind Profis und in der Fragetechnik geschult. Grob gesagt, könnte die Verteidigung/Staatsanwaltschaft eine unangebrachte Frage als Beeinflussung o.ä. interpretieren und die Verhandlung könnte sogar platzen. So habe ich mir überlegt bzw. abgesprochen, dass ich die Frage notiere und „rüber“ schiebe. <- ist bisher aber noch nie vorgekommen.

Schöffe und Angeklagter/Angeklagte auf offener Straße?

Was passiert, wenn man sich zufälligerweise „draußen“ trifft? Spontan würde ich sagen „Grüßen“. Auch diese Frage habe ich mir vorab gestellt und darüber mit einem langjährigen Richter gesprochen. In seiner 25jährigen Laufbahn kam das nur 1x vor und alles war easy. Bisher hatte ich den Fall noch nicht und ich gehe davon aus, dass es auch nicht unbedingt passieren muss.

Update:
Dieses Jahr war es soweit und ich traf ein verurteilter Angeklagter (Strafaussetzung zur Bewährung) auf der Straße. Bzw. „traf“ ist falsch, ich erkannte ihn auf der Straße. Im ersten Moment war mir etwas unwohl, doch er realisierte/kannte mich nicht bzw. war abgelenkt. Unwohl in dem Sinne, dass er vor Gericht recht uneinsichtig und sehr diskussionsfreudig war. Im Nachhinein kein Thema mehr, denn es war nur eine sehr kurze Begegnung.

Wie gehe ich mit richtig schweren Fällen um?

Glücklicherweise hatte ich noch keine (für mich) richtig schweren/belastenden Fälle. Einmal erfuhr ich vorher aus der Presse, dass ein Fall von Kindesmisshandlung verhandelt werden soll. Damals dachte ich mir „Hmmm….mal schauen. Muss jetzt nicht unbedingt sein“. Es kam, dass ich aber genau dazu als Schöffe geladen wurde. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich gut Distanz wahren kann bzw. im Nachhinein abschalten und den Fall nicht sehr an mich heranlasse. Natürlich rede ich mit meiner Frau über die verschiedenen Fälle, der Franke sagt „Es muss halt aus dem Kopf naus.“ Natürlich nur anonym und in den Grenzen, was erzählt werden darf bzw. man sogar aus der Presse erfahren könnte.
Kapitalverbrechen, wie Mord und Totschlag, oder Fälle mit Kinderpornographie/-missbrauch hatte ich bisher noch nicht in meinen Fällen am Landgericht. Von daher kann ich dazu nichts sagen.

Falls Ihr weitere Fragen habt oder noch einiges unklar ist, einfach am Sonntag mal bei Instagram vorbeischauen. Ich werde versuchen, sie zu beantworten.

Übrigens habe ich mich wieder auf die kommende Periode beworben, da es für mich persönlich Spaß macht, ich meine bisherige Erfahrung einbringen kann und zudem noch einen Dienst an der Gesellschaft leisten kann.

Weiterführende Links zu meinen bisherigen Blogposts zum Thema Schöffenamt:

Richter ohne Robe – das Schöffenamt
Aus dem Schöffenleben – Besuch der Justizvollzugsanstalt Würzburg
Aus dem Schöffenleben – Betrug ist Betrug
Aus dem Schöffenleben – Ein Fall für die Revision?
Aus dem Schöffenleben – Ein Sicherungsverfahren
Aus dem Schöffenleben – Mehrfacher Einbruch

Zusätzliche Links:

https://schoeffenwahl2023.de/

Update zur neuen Periode 2024-2028:

Die Bewerbungen zur neuen Periode sind abgeschlossen und mittlerweile gingen die Zu- oder Absagen an die jeweiligen Bewerber:innen raus. So war es in unserer Kommune (Stadt Schweinfurt) der Fall und diese wurden benachrichtigt. Ich persönlich wurde als Ersatzschöffe für das Amtsgericht ausgewählt. Des Weiteren haben wir hier das Glück, dass wir einen engagierten Berufsrichter haben, der sich um die Schöffen „kümmert“. Er ist für Fragen immer offen und organisiert gleich zu Beginn des Amtes eine Einführungsveranstaltung. Da jede Kommune eine andere (zeitliche) Handhabung hat, gehen die jeweilige Benachrichtigung unterschiedlich raus. So auch die verschiedenen (falls überhaupt vorhandenen) Einführungsveranstaltungen.

Update 05.12.2023: Im Bereich Marburg wurden „Aus Versehen“ (laut Schreiben vom Amtsgericht Marburg) zu viele Schöffen gewählt, sodass die Wahl wiederholt werden musste. Einige Bewerber:innen hatten bereits eine positive Mitteilung zur neuen Schöffenperiode erhalten, welche nun wieder zurückgezogen wurde.


(Bild von Evelyn Müller)

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