Aus dem Schöffenleben – Betrug ist Betrug

24. April 2019 | Keine Kommentare | Schlagwörter: , , , ,

Dass meine kurzen Berichte aus dem Schöffenleben für Euch so interessant sind, hätte ich gar nicht gedacht. Daher gibt es heute mal wieder eine Fortsetzung. Nachdem die letzten zwei Gerichtstermine für mich ausfielen (vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde o. ä.), ging es neulich wieder in den Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt. Vor dem Termin wusste ich nicht, was mich erwartet. Wird es der gleiche Vorsitzende Richter sein wie beim ersten Mal? Und der gleiche Mit-Schöffe? Und die wichtigste Frage überhaupt: Was wird verhandelt? Nun, die ersten beiden Fragen klärten sich schnell. Wir werden die nun kommenden Verhandlungen immer in unserem gleichen 3er Team durchführen. Den jeweiligen Fall erläutert uns Schöffen dann der Berufsrichter vorab.

Dieses Mal sollte der zu verhandelnde Berufungstermin um 8:30 Uhr starten. Aber wie es immer so ist, Planungen sind die eine Sache, die Realität eine andere. Die Angeklagte meldete sich krank, konnte allerdings kein Attest vorlegen. Daher wurde ihr dringend angeraten, unbedingt vor Gericht zu erscheinen, was sie dann eine Stunde später auch tat.
In erster Instanz hatte sie für einen Betrugsfall am Amtsgericht Schweinfurt 6 Monate OHNE Bewährung erhalten (aufgrund verschiedener Vorstrafen usw.). Kurz danach wurde die Angeklagte in einer anderen Verhandlung (unabhängig von unserem Fall) vom Amtsgericht Münnerstadt zu 6 Monaten MIT Bewährung verurteilt.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weswegen ich als Schöffe schließlich dort war. Im Rahmen der Verhandlung zogen dann sowohl Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück, was für die Angeklagte sogar sinnvoller ist. Warum das?
Nun wird es für den Laien etwas knifflig. Mir wurde erklärt, dass normalerweise das Gericht, bei dem das letzte Urteil gesprochen wurde, für den weiteren Verlauf zuständig ist. Denn es gibt jetzt zwei Urteile mit gleichem Strafmaß, die beide noch nicht angetreten wurden. Konkret heißt das, ohne eine Berufung in Schweinfurt ist das Amtsgericht in Münnerstadt zuständig für die Strafe. Dort hat die Angeklagte voraussichtlich Aussichten auf eine etwas milderes Maß bzw. die Strafe MIT Bewährung (aber plus Auflagen). Das liegt allerdings nicht mehr in unserer Hand und ist daher nur eine Vermutung. Erfahrungsgemäß nähert man sich in der Praxis bei solch „kleineren Fällen“ aber der goldenen Mitte und es werden (vermutlich) 9 Monate mit Bewährung plus Auflagen. Richtig, 2x 6 Monate ergibt natürlich nicht 9, für die Angeklagte war es somit besser, die Berufung zurückzunehmen.

Des Weiteren wolltet Ihr wissen, ob Verhandlungstermine irgendwo vorher einsehbar sind. In Schweinfurt werden die sogenannten „Sitzungslisten“ nicht veröffentlicht und Besucher müssen sich auf gut Glück vor Ort am Aushang über öffentliche Verhandlungen informieren.
Derzeitig sind montags bis donnerstags (im Regelfall) drei Strafrichter/Innen des Amtsgerichts aktiv, wobei zwei der Kollegen auch Ordnungswidrigkeiten verhandeln, die meist weniger spannend sind. Dazu kommen noch Sitzungen der Strafkammern am Landgericht. Wer, was, wann verhandelt, liegt bei den jeweiligen Richtern. Manchmal kann es durchaus sein, dass man durch die Presse im Vorfeld auf einen Termin aufmerksam wird.
Und wie hat es ein Richter so schön gesagt: „…kurzfristige Berufungs- oder Einspruchsrücknahmen, spontane Erkrankungen von Zeugen und/oder Angeklagten lassen unsere Kalender manchmal sehr lebendig werden.“ Und ja, das stimmt!

Die Ladung für meinen nächsten Termin im Mai habe ich bereits erhalten und ich bin gespannt, um was es sich dieses Mal drehen wird. Stay tuned!

Aus dem Schöffenleben – Besuch der Justizvollzugsanstalt Würzburg

26. März 2019 | Keine Kommentare | Schlagwörter: , , , , ,

Da es doch einige von Euch interessiert, gebe ich Euch heute noch einen kleinen Einblick in mein neues Schöffenamt. Bisher gab es nur eine Verhandlung, aber die nächste findet in Kürze statt und ich finde mein neues Amt super spannend. Die Termine im Februar und März wurden leider abgesagt, vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde o.ä. Darüber erhält man keine weiteren Informationen. In der Regel bekommt man auch als Schöffe ca. zwei Wochen vorab eine „Ladung“ mit Datum und Uhrzeit zum Gerichtstermin. Sollte dann einmal ein Gerichtstermin aus unterschiedlichen Gründen platzen, dann erscheint kurz vorher die „Abladung“ im Briefkasten. Zwischen Ladung und Abladung wurde ich sogar noch über das Ausfallens des Termins telefonisch kontaktiert. Eine super Sache, allerdings wird das je nach Gericht unterschiedlich gehandhabt.

Hier bei uns habe ich das Gefühl, dass sich sehr gut um uns Schöffen gekümmert wird. Mit Infoveranstaltungen oder zum Beispiel auch der Möglichkeit, einmal der Justizvollzuganstalt einen Besuch abzustatten. Ein Blick hinter die Kulissen schadet nämlich nie, deshalb war das Interesse unter uns Schöffen an dieser Besichtigung recht groß.

Vor ein paar Tagen ging es also zur JVA Würzburg (die JVA Schweinfurt, wie auf dem Bild zu sehen, ist verwaltungstechnisch an die JVA Würzburg angegliedert) und wir erfuhren eine Menge über die Einrichtung. Kostenträger ist das Land Bayern und aktuell befinden sich ca. 600 verurteilte Straftäter in Haft, was eine leichte Überbelegung darstellt. Ein Gebäudetrakt ist nur für Frauen und in drei weiteren Unterkunftsgebäuden sind Männer untergebracht. Neben den Unterkünften sind selbstverständlich noch einige weitere Gebäude bzw. Plätze vorhanden. Verwaltung, Medizinische Station, Psychologische Unterstützung, Kirche, Sporthalle, Fitnessraum, Fußballplatz usw. und natürlich auch Arbeitsbereiche. Zu diesen Arbeitsbereichen gehören eine Schreinerei und eine Metallverarbeitung. Zum einen für die Belange der JVA selbst, aber auch für Privatperson von außen. Mit dem verdienten Taschengeld können die Insassen (Luxus-)Güter wie Kaffee oder z.B. auch einen TV erwerben. Übrigens ist jeder Häftling zur (Mit-)Arbeit verpflichtet. Natürlich kann dies nicht erzwungen werden – wenn jemand nicht möchte, möchte er einfach nicht. Auf jeden Fall dient es der Resozialisierung und trägt im evtl. Falle eines Antrags auf frühzeitige Haftentlassung zum positiven Bescheid bei. Beschäftigung bzw. Sportangebote sind für die Häftlinge natürlich sehr wichtig gegen die Langeweile.

Grundsätzlich gibt es Zellen für eine Person, Zellen für zwei Personen und 4-Mann-Zellen. Wobei die Einzelzellen sehr begehrt, aber auch eher selten sind. Toiletten, Waschgelegenheit, Bett und ein kleiner (Schreib-)Tisch sind vorhanden. Geduscht wird in der Gemeinschaftsdusche und falls gekocht wird, geschieht dies in der Gemeinschaftsküche. Die Gefangen erhalten natürlich ihre jeweiligen Mahlzeiten, bei denen auf Unverträglichkeiten und religiöse Essensvorschriften geachtet wird. Laut Gesetz ist mindestens eine Stunde Ausgang am Tag vorgeschrieben. Eine Verlängerung ist möglich und hängt immer von der Haftanstalt selbst ab. So sind es in der JVA Würzburg aktuell drei Stunden.
Ein regelmäßiger Austausch mit Verwandten oder Freunden ist per Briefpost möglich, oder zu den Besuchszeiten: „Die Besuchszeit am Wochenende beträgt 60 Minuten und kann nur einmal innerhalb eines Monats in Anspruch genommen werden.“ Eine Kommunikation per Mail, WhatsApp usw. ist natürlich verboten, also Smartphonebesitz grundsätzlich.

Selbstverständlich kam bei uns die Frage nach Ausbruchversuchen auf. Dies ist bisher in Würzburg nur einmal gelungen. Und zwar in der Bauphase der JVA. Also schon eine Weile her. Das Schmuggeln ist allerdings ein Problem, das immer wieder passiert und aufgrund verschiedener Probleme (z.B. zu wenig Personal) nicht immer entdeckt werden kann.
Apropos Personal: Bewerber sind immer zu wenig vorhanden, was mich persönlich nicht wundert. Gleich mehrere Gründe sprechen dafür. Schichtarbeit, Überstunden, geringe Bezahlung, aber auch die menschliche Komponente im Umgang mit den Gefangenen, da muss man schon mal mit Beleidigungen oder Tätlichkeiten rechnen. Und meiner Meinung nach müsste man auch das System „Beamtentum“ einmal grundsätzlich reformieren, aber dies weiter auszuholen ist an dieser Stelle falsch. Die Justizvollzugsbeamten, die ich kennengelernt habe, machen jedenfalls einen guten Job.

Nach dem Besuch werden die einen sagen „Oh, das ist aber ganz schön streng!“ und die anderen wiederum „Was? So viele Freiheiten?!“. Ja und nein. Die Gefangenen haben gegen Gesetze verstoßen und eine Strafe erhalten. Sie befinden sich somit nicht ungerechtfertigt „hinter Gittern“. Auf der anderen Seite ist irgendwann ist die Strafe abgesessen und die Insassen sollten auf die Welt „da draußen“ bestmöglich vorbereitet sein, um ein Wiedersehen zu vermeiden. Von daher handelt es sich wahrscheinlich immer um eine Gratwanderung, die in der Zusammenarbeit der Mitarbeiter der JVA nach bestem Wissen versucht wird zu lösen.

Abschließend sei zu sagen, dass es wieder ein spannender Einblick hinter die Kulissen unseres Rechtssystems war und meinen Horizont erweitert hat. Allein dafür mag ich das Schöffenamt.

Richter ohne Robe – das Schöffenamt

24. Januar 2019 | 4 Kommentare | Schlagwörter: , , ,

Freunde, Bekannte und eifrige Besucher meiner Social Media Kanäle haben es bereits mitbekommen. Seit dem 01. Januar 2019 bekleide ich das Amt eines ehrenamtlichen Richters – auch „Schöffe“ genannt. Zu Beginn kamen bereits ein paar Fragen dazu auf, doch nach meiner ersten Verhandlung vorgestern blieb mein Smartphone nicht mehr still, es hagelte regelrecht Fragen. „Was machst Du da?“ „Wie kommst Du dazu?“ „Was muss man da tun?“ oder „Wie war die erste Verhandlung?“ Von daher dachte ich, ich fasse hier mal ein paar Punkte zusammen und wenn noch weitere Fragen sind, könnt Ihr sie gerne in den Kommentaren stellen.

Quietscheente Richter

Schöffen sind ehrenamtliche Richter und damit wichtiger Teil des demokratischen Rechtsstaats. Aber fangen wir mal vorne an. Wie kommt man überhaupt dazu? Kurz und knapp gesagt: Eine formlose Bewerbung reicht aus. Aber natürlich nur während der Bewerbungsphase. Diese findet alle 5 Jahre statt, so lange ist ein Schöffe normalerweise auch im Amt. Anfang 2018 war es wieder soweit und es wurden Schöffen in Stadt und Landkreis gesucht, was ich zufällig gelesen habe. Irgendwie fand ich das interessant, hab mir ein paar Gedanken gemacht und eine Bewerbung abgeschickt. Gewünscht ist möglichst ein Querschnitt durch alle Berufsgruppen, das polizeiliche Führungszeugnis sollte frei von Einträgen sein und das Alter zwischen 25 und 70. Man kann auf der anderen Seite aber auch einfach berufen werden, wenn sich nicht genug Bewerber finden, und hat dann nur wenig Möglichkeiten, dieses Amt abzulehnen.

Im Herbst kam ein Schreiben vom Gericht „Sie wurden für die Amtsperiode 2019-2023 zum Hauptschöffen am Landgericht gewählt.“ Und schon ist man Schöffe für die nächsten fünf Jahre und kann es mit den alten Römern halten: Daumen hoch oder doch lieber Daumen runter? So einfach ist es natürlich nicht! Schließlich ist die Verantwortung nicht ohne, man entscheidet immerhin in so manchem Fall über die Zukunft einer Person und sollte nach bestem Wissen und Gewissen abwägen, wofür man stimmt. Je nach Fall „sperrt“ man einen Angeklagten auf lange Zeit weg. Bei der kleinen Strafkammer wird das Urteil immer zu dritt gefällt, ein hauptamtlicher Richter und zwei Schöffen, wobei die Schöffen dem Richter gleichgestellt sind.

Die Verhandlungstermine für ein Jahr bekommt man zu Beginn eines (Geschäfts-)jahres – bei mir schon Ende Dezember 2018 – mitgeteilt. So kann man sie gleich einplanen.
Kurz vor der eigentlichen Verhandlung erhält man vom Gericht noch eine „Ladung“ als Schöffe und damit ist der Termin fix. Ein Erscheinen ist Pflicht. Auch das ist verständlich, denn ein Prozess (kann) sehr hohe Kosten verursachen. Und müsste bei einem Fernbleiben neu angesetzt werden. Die allgemeinen Fragen zum Schöffenamt sind hier (PDF) gut erklärt. Vor der allerersten Verhandlung gibt es zudem eine Einführungsveranstaltung, in der alles genau erläutert wird und man all seine Fragen loswerden kann.

Gericht in Schweinfurt

„Meine“ erste Verhandlung rückte näher und ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass ich nicht etwas aufgeregt war. Rechtzeitig vor Ort sein und es hieß warten, bis der Richter und der zweite Schöffe eintrafen. Die Sitzung war öffentlich und es handelte sich um einen Betrugsfall. Mehr weiß man als Schöffe zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Erst im Beratungszimmer werden die Schöffen vom Richter über den Fall aufgeklärt. In meinem Fall gab es in erster Instanz bereits ein Urteil. Allerdings wurde seitens der Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Bevor es dann aber im Gerichtssaal los ging, stand noch unsere Vereidigung an. Selbstverständlich ist der Eid auch Pflicht:

„Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Bayern und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Dieser wird gleich zu Beginn gesprochen und gilt dann für die gesamte Amtsperiode. Nun aber: los geht’s! Alle nehmen Platz und die Verhandlung beginnt. Selbstverständlich ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet, was die Abstimmung angeht. Der Prozess selbst war öffentlich, man konnte also als Zuschauer teilnehmen. Einen Besuch im Gerichtssaal kann ich nur jedem empfehlen, der sich ein bisschen dafür interessiert. Also nicht auf der Anklagebank (versteht sich ja von selbst). ;)

Noch etwas zum Schluss: Am liebsten hätte ich ja das volle Programm gehabt, inklusive Robe, Perücke und Hämmerchen. Habe es aber dann doch lieber sein lassen. Nein, Scherz, die Robe ist eine Amtstracht und bleibt selbstverständlich den Richtern und Anwälten vorbehalten.

Da man im Schnitt einmal im Monat für einen Verhandlungstag eingeteilt ist, dauert es nicht mehr lange, bis zum nächsten Einsatz. Ich bin gespannt!

Weitere Fragen?

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