Es kam vor Kurzem mal wieder ein Anruf aus dem Amtsgericht, ob ich an zwei Tagen hintereinander Zeit hätte. Mein Kalender sagte ja – und so ging es an den zwei angesetzten Verhandlungstagen in den Gerichtssaal.
Ein kleiner Einschub für neue Leserinnen und Leser: Als Ersatzschöffe wird man im Vorfeld angerufen, ob der Verhandlungstag terminlich passt. Falls nicht, rückt der nächste Ersatzschöffe auf der Liste nach. So läuft das jedenfalls hier im Gerichtsbezirk. Anders wäre es als „fester“ Schöffe. Dort bekommt man die Jahrestermine im Vorfeld und muss sich danach richten.

In der Vergangenheit kam es gelegentlich vor, dass eine Verhandlung kurzfristig abgesagt werden musste aus unterschiedlichen Gründen, das war aber dieses Mal nicht der Fall. So erwartete uns – meinen Mitschöffen und mich – am ersten Verhandlungstag der vorsitzende Richter im Beratungszimmer. Dort schilderte er uns vorab kurz den Fall: Es ging um Stalking gegenüber der Ex-Frau und um Raub. Dann wurde die Verhandlung eröffnet. Die Anklagepunkte umfassten gleich mehrere Verstöße gegen ein vorhandenes Kontaktverbot, außerdem Beleidigung und Raub (genauer gesagt Raub des Handys der Ex-Frau). Neben dem Angeklagten, seinem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft saß zudem noch ein Gutachter im Saal zur Beurteilung des Angeklagten.
Der Angeklagte wurde zu den Vorwürfen befragt und zudem mit verschiedenen Beweismitteln – etwa E-Mails und Telefonlisten – konfrontiert. Zu Beginn gestaltete sich die Verhandlung allerdings schwierig, denn der Angeklagte antwortete nicht immer direkt auf die insgesamt 16 Anklagepunkte, sondern häufig sehr ausschweifend. Dadurch kamen wir an einigen Stellen nur schwer voran mit unserer Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden. Welche durchaus auch zugunsten des Angeklagten sein kann. Die vorliegenden Beschlüsse hatten sich zwischen den vermeintlichen Taten geändert. So galt zeitweise ein striktes Kontaktverbot, während er sich zu anderen Zeitpunkten zur Übergabe des Kindes nähern durfte – allerdings nur, wenn es tatsächlich ausschließlich der Übergabe diente. Diese Beschlüsse wurden durch das Familiengericht erlassen.
Eigentlich hätte sich der Beschuldigte nicht vor dem Schöffengericht verantworten müssen, sondern normalerweise vor einem einzelnen Richter. Da jedoch zusätzlich der Raubvorwurf im Raum stand, wurde dem Antrag auf Verhandlung vor dem Schöffengericht stattgegeben. Wie genau dieser Ablauf zustande kommt, kann ich allerdings nicht sagen, da dies während der Verhandlung nicht näher thematisiert wurde.
Wie dem auch sei: Der Angeklagte versuchte, sich herauszureden und der Geschädigten die Schuld an allem zu geben. Dadurch zog sich die Verhandlung stellenweise spürbar in die Länge und ich dachte zwischenzeitlich schon, dass wir den zweiten Verhandlungstag auf jeden Fall benötigen würden. Nachdem er sich zu den verschiedenen Punkten geäußert hatte, begann die Vernehmung der Zeugen – allerdings nicht ohne eine kurze Unterbrechung. Der Pflichtverteidiger wollte sich zunächst noch einmal mit dem Angeklagten austauschen. Im Zeugenstand saß dann die Ex-Frau des Angeklagten. Sie schilderte die einzelnen Vorfälle detailliert und nachvollziehbar. Die Taten sollen sich bereits seit Anfang 2023 ereignet haben. Der gemeinsame Sohn wurde 2022 geboren und laut ihrer Aussage kam es nach der Trennung zunehmend zu Problemen bzw. Stalking durch den Ex-Mann. Unabhängig von den konkreten Vorwürfen möchte ich mir nicht vorstellen, welche psychische Belastung eine solche Situation für einen Menschen darstellen muss. Während ihrer Aussage schüttelte der Angeklagte mehrfach den Kopf und machte abwertende Gesten. Auf mich wirkte es so, als sei ihm die Tragweite der Situation überhaupt nicht bewusst. Als weitere Zeugin wurde anschließend eine Polizeibeamtin in den Saal gebeten. Auch ihrer Aussage zufolge bestanden die Streitigkeiten (bei der Übergabe des Kindes) bereits über einen längeren Zeitraum.
Der Angeklagte sagte zu Beginn, dass es ihm nur um den Sohn ginge und gar nicht um die Frau. Laut seiner Aussage sollen sie nach der Trennung sogar noch im gemeinsamen Urlaub gewesen sein zum Wohl des Sohnes. Als vermeintlichen Beweis zeigte er dazu Bilder, auf denen er selbst aber nie zu sehen war. Man könnte sogar vermuten, dass er ihnen hinterher geflogen ist oder die Bilder auf dem gestohlenen/geraubten Handy überspielt hatte. Der Glaube, dass es ihm nur um den Sohn ging, war jedenfalls schwierig. Dies wurde noch deutlicher, als er seine eigene Mutter anrufen sollte, die bei der Übergabe des Kindes oft dabei gewesen sein soll. Sie hätte schließlich etwas zu den Vorfällen sagen und ihn vielleicht sogar entlasten können. Der Angeklagte tat sich dabei aber sehr schwer und versuchte einen Anruf zu verhindern. Es schien, als wäre ihm das Ausmaß bzw. die möglichen Konsequenzen seines Handelns noch immer nicht bewusst. Selbst der Staatsanwalt konfrontierte ihn zwischendurch mit den Worten „Ich glaube nicht, dass ihnen bewusst ist, wo wir hier sind. Wir sind vor dem Schöffengericht – hier geht es um eine Strafe zwischen zwei und vier Jahren!“. Gefühlt realisierte der Angeklagte auch das nur für maximal 5 Minuten und fiel dann in sein altes Muster zurück.
Anschließend wurde der Gutachter befragt. Er sollte den Angeklagten vor der Verhandlung begleiten, um sich ein Bild von ihm zu machen, was dieser allerdings verweigerte. Trotzdem reichte das Bild, das sich der Gutachter im Gerichtssaal machen konnte, aus, um sein Gutachten zu erstellen mit dem Fazit: Typisches Verhalten von Stalking sowie narzisstische Züge.
Das sah der Angeklagte natürlich auch nicht ein –nahm es aber so hin.
So kam es bereits am ersten Verhandlungstag zu den Plädoyers. Wie immer kam zuerst die Staatsanwaltschaft zu Wort. Diese sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in 15 Fällen (einer wurde salopp gesagt „nicht gewertet“) schuldig sei und zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten (ohne Bewährung) zu verurteilen ist.
Im Anschluss trug die Verteidigung ihr Plädoyer vor. Sie wertete die Vorwürfe natürlich anders und kam zum Ergebnis, dass er für 7 Taten mit einer Geldstrafe belangt werden könne. Bei den weiteren Vorwürfen handelt es sich laut Verteidigung um „Aussage gegen Aussage“ und sie seien somit als Freispruch zu werten.
Das letzte Wort hatte (wie üblich) der Angeklagte, der wieder nur die Schuld bei seiner Ex-Frau suchte. Im Anschluss an die Plädoyers zogen wir uns zurück und beratschlagten.
Das Urteil
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte schuldig ist und er wurde für 1 Jahr und 3 Monate verurteilt. Diese Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der vorsitzende Richter begründete die Entscheidung, was der Angeklagte immer noch nicht einsehen wollte. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, was wir auch vermuteten.
Abschließend kann man nur hoffen, dass der Angeklagte nach seiner Strafe seine Ex-Frau endlich in Ruhe lassen wird. Mein Bauchgefühl sagt mir – jetziger Stand – dass es leider nicht der Fall sein wird. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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