Ein neuer Monat, ein neuer Fall. Nach dem letzten Betrug war es vor ein paar Tagen wieder soweit, ein weiterer Einsatz als Schöffe am Landgericht Schweinfurt stand auf dem Programm. Und da wieder etwas für mich Neues passierte, folgt hier der Infobericht aus dem Gericht.
Um was es in der Verhandlung ging, erfuhr ich, wie mittlerweile gewohnt, kurz vorher durch den vorsitzenden Richter. Im Schaukasten konnte ich bereits lesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung wegen Diebstahls handelte.
Dieses Mal waren alle Beteiligten rechtzeitig vor Ort und die Sitzung begann pünktlich um 8:30 Uhr. Apropos Sitzung, es handelte sich wieder einmal um eine Berufung. In erster Instanz wurde der Angeklagte wegen Diebstahls zu 11 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Genauer gesagt wegen sogenanntem „Computerdiebstahl“, es ging um das Geld abheben mit einer nicht ihm gehörenden Bankkarte. In diesem Fall gehörte die Karte der mittlerweile von ihm getrennten Ehefrau. Aufgrund diverser anderer Vorstrafen entschied die erste Instanz das Urteil ohne Bewährung, wogegen der Angeklagte Berufung eingelegt hatte.
Alles verlief zunächst nach Ablaufplan und – wie es schien – ohne besondere Vorkommnisse. Nach einer kleinen Weile rüttelte es allerdings an der Tür zum Besucherbereich. Kurz darauf öffnete sich die danebenliegende Tür zum Zeugenstand und jemand betrat den Saal.
Zack, da war er auch schon! Ein möglicher Grund zur Revision. Denn genau solche Kleinigkeiten können es ausmachen, dass es zu einer Revision kommt. Also dass ein Urteil im Nachgang auf Rechtsfehler überprüft bzw. „angefochten“ wird.
Denn wie bereits erwähnt, handelte es sich bei uns um eine öffentliche Sitzung. Und eine der Türen, nämlich die zum Besucherbereich, war verschlossen, was dabei nicht sein darf. Jetzt könnte man sagen, dass es sich (in unserem Fall) um eine Zeugin handelte, die sowieso draußen hätte warten müssen, also alles nicht so schlimm. So einfach ist es aber nicht, denn theoretisch könnten auch vorher bereits Besucher vor verschlossener Tür gestanden haben und mit dem Gedanken „Komisch, eigentlich eine öffentliche Verhandlung und die Türe ist verschlossen? … naja, dann geh ich wieder!“ von dannen gezogen sein. Ohne dass es das Gericht mitbekommen hat. Und das wäre dann ein möglicher Revisionsgrund.
Wie kam es dazu? Es wurde schlichtweg vergessen, die Tür aufzuschließen, was natürlich schnellstens nachgeholt wurde. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, einigten sich beide Seiten darauf, die Verhandlung noch einmal von vorne beginnen zu lassen. Das ist natürlich auch etwas ärgerlich, aber dennoch besser, als einen ganz neuen Termin einzuberufen oder im anderen Fall den Grund zur Revision zu liefern. Wie heißt es so schön, Fehler passieren.
Kommen wir noch kurz zurück zum Inhalt unserer Verhandlung. Wie in bisher all meinen Verhandlungen als Schöffe, wurde auch diesmal die Berufung (von beiden Parteien) zurückgezogen und der Angeklagte muss nun für die ursprünglich festgelegten 11 Monate seine Strafe absitzen. Eine Bankkarte „ausleihen“ und anschließend damit Geld abheben lohnt sich halt einfach nicht. 😉
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