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	<title>Schöffenamt Archives - olschis-world</title>
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	<title>Schöffenamt Archives - olschis-world</title>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – Täter hinter Gittern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2025 10:33:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor ein paar Tagen führte mich der Weg wieder mal in den Gerichtssaal. Auf der Ladung waren ursprünglich zwei Termine angesetzt– der Verhandlungstag und ein Fortsetzungstermin. Kleiner Spoiler vorweg: Der zweite Tag wurde am Ende gar nicht gebraucht. Und trotzdem – es wurde ein langer Verhandlungstag. Die Verhandlung: Wie üblich, wurden die Schöffen kurz vor [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Vor ein paar Tagen führte mich der Weg wieder mal in den Gerichtssaal. Auf der Ladung waren ursprünglich zwei Termine angesetzt– der Verhandlungstag und ein Fortsetzungstermin. Kleiner Spoiler vorweg: Der zweite Tag wurde am Ende gar nicht gebraucht. Und trotzdem – es wurde ein langer Verhandlungstag.</p>


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<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Verhandlung:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wie üblich, wurden die Schöffen kurz vor der Verhandlung vom zuständigen Richter über den Sachstand des Falls informiert. Und ja, es hätte ein kurzer Tag werden können. Ihr ahnt es vielleicht schon – es kam anders. Die Anklage umfasste gleich mehrere Anklagepunkte. Mehrfacher Drogen- und Medikamentenhandel (gewerbsmäßig), sexuelle Belästigung, Erschleichung von Leistungen und Diebstahl. Zudem stand der Angeklagte noch unter Bewährung. Augenscheinlich war die Beweislage erdrückend und ich war gespannt, wie sich der Tag entwickeln würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie in der Strafprozessordnung üblich, begann die Verhandlung mit der Verlesung der Anklage gefolgt von der Befragung des Angeklagten. Doch dieser gestand lediglich die Erschleichung von Leistungen und bestritt alle weiteren Vorwürfe. Zudem gab er an, stark alkoholabhängig zu sein, verheiratet und Vater von drei Kindern. Der vorsitzende Richter machte ihn mehrfach darauf aufmerksam, dass ein vollumfängliches Geständnis sich strafmildernd auswirken könnte. Ebenso bat sein Verteidiger um eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um dies seinem Mandanten nochmals vor Augen zu führen. Doch der Angeklagte beließ es bei seiner Aussage, dass er „nur“ die Leistungen erschlichen habe, sonst nichts. Das ist natürlich sei gutes Recht, aber vielleicht bei einer erdrückenden Beweislage nicht wirklich eine kluge Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die ersten Zeugen wurden angehört und es stellte sich relativ schnell heraus, dass der Angeklagte mit Drogen sowie Medikamenten gehandelt hat. Mehrere Zeugen (u. a. Zivilbeamte der Polizei) konnten dies beobachten und es wurde auch via Videoaufzeichnung bestätigt. Man könnte nun denken, dass der Punkt „Handel mit Drogen- und Medikamenten“ schnell abgehandelt wurde. Weit gefehlt, es handelte sich um mehrere, unterschiedliche Taten und somit um mehrere Zeugen. Denn es muss jede Tat einzeln nachgewiesen werden. Theoretisch ein Vorteil für den Angeklagten, wenn die Beweislage nicht ganz so erdrückend gewesen wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zwischendurch ereignete sich noch eine etwas kuriose Zeugenbefragung, was vielleicht sogar ein Nachspiel für diesen Zeugen haben könnte. Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Außer sie belasten sich selbst, dann müssen sie nichts sagen, aber das war hier nicht der Fall. Der Zeuge gab an, dass er den Angeklagten zwar gesehen, aber keine Drogen/Medikamente bei ihm gekauft habe. Selbst wenn, wäre es für den Käufer keine strafrechtlich relevante Tat. Aber nein, der Zeuge bestand darauf, dass der Angeklagte nur Wechselgeld für einen Parkschein benötigt habe. Merkwürdig dabei war nur, dass der Angeklagte kein Auto besaß, keinen Parkschein löste UND sich der Zeuge noch zum Angeklagten auf eine Bank setzte. Das allein wäre schon wenig glaubwürdig gewesen. Ungünstig kam hinzu, dass die Szene von Zivilpolizisten beobachtet wurde. Dennoch blieb der Zeuge – trotz mehrfacher Nachfrage – bei seiner Aussage. Das könnte für ihn selbst noch ein Nachspiel haben, denn hier steht der Verdacht einer Falschaussage im Raum. Das obliegt allerdings nicht dem Gericht im Rahmen der konkreten Verhandlung, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet über eine Anklage wegen Falschaussage. Ob das passiert, kann ich nicht sagen, das erfahren wir Schöffen nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der Anklagepunkt der sexuellen Belästigung wurde durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt. Konkret: Der Angeklagte gab einer Gruppe (drei Jungs und einem Mädchen – noch nicht alle volljährig) kostenfrei Drogen. Die Gruppe lehnte ab, kurz darauf kam es zum sexuellen Übergriff auf die junge Frau. Der Angeklagte floh, wurde aber durch zwei der Jungen verfolgt, die im Nachgang auch die Polizei informierten. Auch wenn seit der Tat ein Jahr vergangen ist, konnten sich alle Beteiligten unabhängig voneinander noch sehr gut an den Vorfall erinnern. Das macht die Aussagen nicht nur glaubwürdig, sondern führte das Gericht zu dem Entschluss, dass die sexuelle Belästigung tatsächlich vorgefallen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Plädoyers:</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Entschluss, dass der Angeklagte schuldig sei und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten ohne Bewährung. Außerdem sollte das sichergestellte Bargeld eingezogen werden, die Haft fortgeführt (der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits in Untersuchungshaft) und die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten auferlegt werden.<br>Die Verteidigung sah es größtenteils anders und plädierte für die Aufhebung der Haft, die Rückgabe des Bargelds und die Übernahme der Kosten durch den Staat. Für den einzigen eingeräumten Punkt – die Erschleichung von Leistungen – forderte sie eine Strafe von einem Monat auf Bewährung.<br>Ein Freispruch in diesem Rahmen klingt vielleicht merkwürdig, doch aus Sicht der Verteidigung war er im Hinblick auf das zu erwartende Urteil eine nachvollziehbare Forderung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor wir uns zur Urteilsfindung zurückzogen, erhielt der Angeklagte – wie üblich – das letzte Wort. Theoretisch hätte er die Chance, durch ein Geständnis oder ein Wort des Bedauerns vielleicht noch Strafmilderung zu erlangen, aber er blieb bei seiner Aussage, kein Einlenken.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Das Urteil:</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nach kurzer Beratung kam das Gericht (der vorsitzende Richter und wir zwei Schöffen) zu dem klaren Urteil, dass der Angeklagte in allen Anklagepunkten schuldig ist. Die daraus resultierende Freiheitsstrafe beträgt 2 Jahre und 10 Monate. Das sichergestellte Bargeld wurde einbehalten, seine Haft fortgeführt und er hat die Kosten der Verhandlung zu tragen. Da er trotz der erdrückenden Beweislage überhaupt nicht geständig war, wurde lediglich beim Punkt der Erschleichung von Leistungen sein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Ansonsten muss der Angeklagte nun mit dem Urteil leben, da es höchstwahrscheinlich keine Berufung geben wird. Warum wir das wissen? Die Verteidigung teilte dies bereits mit und so wird es im Protokoll aufgeführt. Ob es im Nachgang noch eine Möglichkeit (z. B. schriftlich) zu einer Berufung gibt, kann ich nicht sagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich persönlich verstehe nicht, wie man so stur sein kann. Wenn die Beweislage erdrückend ist, ist ein (Teil-)Geständnis immer von Vorteil. Diese Sturheit lag übrigens nicht am Anwalt, sondern am Angeklagten selbst. Ein Teilgeständnis hätte evtl. einige Monate weniger Haft bedeutet. Aber gut, man muss nicht alles verstehen, Menschen sind einfach unterschiedlich und nicht jeder folgt der Logik des Gerichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Sinne: Bis zum nächsten Mal aus dem Gerichtssaal.</p>
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		<title>Aus dem Schöffenamt – 3 Jahre und 6 Monate + § 64 StGB</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 May 2025 09:28:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn die freundliche Dame vom örtlichen Amtsgericht anruft, dann weißt Du, es ist Schöffenzeit. Vor ein paar Tagen war es wieder so weit: Es stand eine außerordentliche Sitzung an, die über zwei Tage dauern sollte. Im aktuellen Zeitraum bin ich ja Ersatzschöffe. Wenn mehrere Tage angesetzt sind, bedeutet das meist, dass ein Fortsetzungstermin eingeplant ist [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wenn die freundliche Dame vom örtlichen Amtsgericht anruft, dann weißt Du, es ist Schöffenzeit. Vor ein paar Tagen war es wieder so weit: Es stand eine außerordentliche Sitzung an, die über zwei Tage dauern sollte. Im aktuellen Zeitraum bin ich ja <a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenamt-verhandlungstag-am-amtsgericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ersatzschöffe</a>. Wenn mehrere Tage angesetzt sind, bedeutet das meist, dass ein Fortsetzungstermin eingeplant ist &#8211; auch wenn der nicht immer notwendig ist.</p>



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<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Am ersten Verhandlungstag trafen wir uns, wie üblich vor der eigentlichen Verhandlung, mit dem vorsitzenden Richter und einem weiteren Schöffen im Beratungszimmer, um den Fall kurz zu besprechen. Was dort gesagt wird, bleibt natürlich streng vertraulich. In der Regel wird grob umrissen, worum es geht – die Details erfährt man im Verlauf der Verhandlung. Und je weniger man vorher erzählt bekommt, desto besser macht man sich sein eigenes Bild. So war es auch diesmal. Nach der Eröffnung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte – eine ziemlich lange Liste: mehrere Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Besitz von mehr als drei Cannabispflanzen. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte alkohol- und drogenabhängig war, bereits mehrfach in Haft saß und sich in der Vergangenheit nicht gerade kooperativ gegenüber dem Gericht verhalten hatte. Der vorsitzende Richter erinnerte sich sogar noch an ihn – was eher selten vorkommt und in der Regel kein gutes Zeichen ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie würde der Angeklagte auf die Punkte reagieren? Wieder unkooperativ, mit vielen Diskussionen und Beleidigungen gegenüber der Staatsanwaltschaft? Dass dies in der letzten Verhandlung der Fall war, erfuhren wir Schöffen übrigens nur deshalb, weil der damalige Staatsanwalt auch diesmal vor Ort war und das im Vorfeld abklärte – allerdings war die Beleidigung nicht Teil der zu verhandelnden Anklageschrift. Wäre dies der Fall gewesen, wäre der Staatsanwalt als direkt Betroffener auch nicht zur Verhandlung zugelassen worden. Das sind so „Kleinigkeiten“, die man nicht unbedingt auf dem Schirm hat, die aber interessant zu wissen sind – nur so nebenbei bemerkt. Nachdem weitere Formalitäten geklärt waren, kam der Angeklagte zu Wort. Er zeigte sich sehr kooperativ, gestand bis auf zwei Taten alles und verhielt sich im Laufe der gesamten Verhandlung zurückhaltend. Daraufhin mussten – in gegenseitigem Einverständnis von Verteidigung und Staatsanwaltschaft – die meisten der geladenen Zeugen nicht mehr befragt werden. Das trug maßgeblich dazu bei, dass der angesetzte zweite Verhandlungstag entfallen konnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da der Angeklagte ein Alkohol- und Drogenproblem hat, war zudem ein Gutachter vor Ort. Er sollte dem Gericht seine Einschätzung zur Suchtproblematik des Angeklagten mitteilen. Es war nämlich ziemlich schnell klar, worauf die Verteidigung hinauswollte: eine Unterbringung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__64.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§64 StGB</a> (also in einer Entziehungsanstalt). In der Vergangenheit hatte der Angeklagte allerdings schon mehrfach einen Entzug abgebrochen und es nie wirklich geschafft, dauerhaft von seinen Süchten loszukommen. Der Gutachter wünschte ihm zwar, dass er dies irgendwann schaffen würde, aber realistisch gesehen konnte er kein positives Gutachten für eine Unterbringung nach §64 StGB ausstellen. Auf die Frage, was er denn empfehlen würde, falls es doch zu einer Unterbringung nach §64 käme, meinte der Gutachter nur: „So lange wie möglich.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem Gutachter wurden im Laufe des Verhandlungstages noch weitere Zeugen befragt: sein Bewährungshelfer, eine Polizistin, die bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten dabei war, und das Opfer der gefährlichen Körperverletzung. Auf alle Details gehe ich jetzt nicht ein – das würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen. Und falls ich mich wiederhole: Ich kann nur empfehlen, sich mal eine Verhandlung als Zuschauer anzuschauen – das ist wirklich aufschlussreich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie schon erwähnt, gab der Angeklagte fast alle Taten zu. Die zwei, die er nicht einräumte, spielten keine große Rolle. So wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Danach folgten die Plädoyers. Der Staatsanwalt begann und forderte 3 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) – ohne Unterbringung nach §64. Danach kam die Verteidigung zu Wort. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren mit Unterbringung nach §64. Mit diesen Aussagen im Hinterkopf zogen wir uns ins Beratungszimmer zurück. Ihr wisst ja: Was im Beratungszimmer gesprochen wird, bleibt im Beratungszimmer.<br>Nach ca. 30 Minuten wurde die Verhandlung fortgesetzt und das Urteil verkündet: 3 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe plus Unterbringung nach §64 StGB, unter anderem darin begründet, dass der Angeklagte geständig war. Diese Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist vermutlich seine allerletzte Chance und man kann nur hoffen, dass er nicht wieder rückfällig wird und man ihn irgendwann wieder im Gerichtssaal trifft. Er machte zudem deutlich, dass er eine Familie gründen will (seine Freundin bzw. Frau war auch im Saal) und endlich ein geordnetes Leben führen möchte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Normalerweise kann gegen ein solches Urteil noch Berufung und/oder Revision eingelegt werden. In diesem Fall verzichteten aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Rechtsmittel – das Urteil ist damit rechtskräftig. Da der Angeklagte bereits vorher in Untersuchungshaft saß, wird diese Zeit natürlich angerechnet. Die Unterbringung nach §64 kann übrigens erst nach zwei Dritteln der Haftzeit angetreten werden, das heißt: Erstmal geht es ganz regulär in Haft. Und wer denkt, dass es dort keine Drogen gibt, der irrt. Allerdings ist es dort nicht ganz so einfach, an etwas ranzukommen – und vielleicht ist das ja die Chance auf die anschließende Therapie. Man kann es ihm nur wünschen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und so wurden aus den ursprünglich zwei angesetzten Verhandlungstagen am Ende nur einer. In diesem Sinne: Bis zum nächsten Termin im Gerichtssaal.</p>
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		<title>Aus dem Schöffenamt – Verhandlungstag am Amtsgericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2024 12:08:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>2024 startete eine neue Schöffenperiode. Insgesamt dauern diese fünf Jahre und bekanntermaßen kann man sich darauf freiwillig bewerben (was ich im Jahr 2023 getan habe) oder man wird einfach bestimmt. Ende 2023 erhielt ich einen Brief, dass ich in der neuen Periode als Ersatzschöffe am Amtsgericht eingesetzt werde. Das heißt wiederum, auch für die gesamten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">2024 startete eine neue Schöffenperiode. Insgesamt dauern diese fünf Jahre und bekanntermaßen kann man sich darauf freiwillig bewerben (was ich im Jahr 2023 getan habe) oder man wird einfach bestimmt. Ende 2023 erhielt ich einen Brief, dass ich in der neuen Periode als Ersatzschöffe am Amtsgericht eingesetzt werde. Das heißt wiederum, auch für die gesamten fünf Jahre bleibe ich Ersatzschöffe am Amtsgericht. Anders als im Landgericht gibt es dort „nur“ eine Kammer, in welcher Schöffen eingesetzt werden. Das sogenannte „Schöffengericht“. Hier erfolgt die Besetzung, wie in der Berufungskammer am Landgericht, durch einen Berufsrichter und zwei Schöffen. In diesem Schöffengericht werden Fälle zwischen 2 und 4 Jahren Straferwartung verhandelt. Alles darunter ist auch dem Amtsgericht zugeordnet, allerdings ohne Schöffen. Alles darüber ist dem Landgericht zugeordnet. So ganz grob und laienhaft gesagt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun war es wieder einmal an der Zeit für einen Einsatz als Schöffe. Anders als im Amt als Hauptschöffe bekommt man als Ersatzschöffe keine festen Verhandlungstermine im Voraus mitgeteilt. Sollte ein Hauptschöffe ausfallen oder ein außerplanmäßiger Termin wird angesetzt, so werden Ersatzschöffen eingesetzt. In dieser Periode wurden mehr Schöffen bzw. Ersatzschöffen einberufen, so dass ich noch nicht wirklich mit einem Einsatz in diesem Jahr rechnete. Sondern eher auf das letzte bzw. vielleicht noch das vorletzte Jahr in meiner Periode fokussierte. Umso mehr war ich überrascht, als ein Anruf aus dem Amtsgericht kam, ob ich an einem Termin im November teilnehmen kann. Theoretisch muss ich nicht gefragt werden, deswegen fand ich genau diesen Umstand sehr gut. Der erste Fall war auf den Nachmittag terminiert. Ein paar Tage später kam noch ein weiterer Anruf, ob ich vielleicht auch schon am Vormittag zu einem weiteren Termin kann. Die Ladung für beide Termine kam anschließend per Mail. So ist die Vorgehensweise am Amtsgericht in Schweinfurt. Wie dies an anderen Gerichten aussieht, kann ich nicht sagen.</p>


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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fall 1:</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Vor ein paar Tagen war es so weit, die erste Verhandlung in dieser Periode stand an. Doch bevor diese starten konnte, wurden mein neuer Mitschöffe und ich vereidigt. Auch wenn dies bereits in der vergangenen Periode geschehen ist, wird trotzdem neu vereidigt. Ist einfach so. Und zudem auch kein Beinbruch. Nach dem geschworenen Eid begann der Staatsanwalt mit der Anklageschrift. Der Angeklagte sollte gewerbsmäßig Drogen (Haschisch) an Minderjährige verkauft haben. So die verkürzte Ausführung. Dies wurde von Polizeibeamten beobachtet und zudem mit Hilfe von Kameras dokumentiert. Dass dies (Drogenverkauf) der Fall war, war nach dem Anhören der Zeugen eindeutig. Ebenso war dem Gericht schnell klar, dass es sich um einen Verkauf an Minderjährige handelte. Da der Angeklagte (wie sich herausstellte), in Frankfurt Drogen gekauft hatte, mit dem Zug nach Schweinfurt kam, um sie weiterzuverkaufen und eine weitere Zeugin ihn kannte, ging das Gericht davon aus, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Verkauf handelte. Zudem war er auf Bewährung unterwegs. Die Verteidigung plädierte auf 3 Monate auf Bewährung, da sie keinen gewerbsmäßigen Handel sah. Im Gegenzug sah die Staatsanwaltschaft die Gewerbsmäßigkeit und plädierte auf 2 Jahre und 6 Monate (ohne Bewährung). Schlussendlich kam das Gericht zu dem Entschluss, dass es sich um gewerbsmäßigen Handel und Verkauf von Drogen an Minderjährige handelte und somit eine Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten aussprach. Ob es für den Angeklagten eine Lehre sein wird, wage ich fast zu bezweifeln. Nicht umsonst war er bereits auf Bewährung und wurde erneut bei einer Straftat erwischt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fall 2:</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich handelte es sich im zweiten Fall des Tages um „Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, doch es war etwas komplizierter. Ein Zeuge sitzt bereits in Haft und hat einen Brief mit Hinweisen zu Straftaten verschickt. Dieser wurde entdeckt und daraufhin begann die Ermittlung. Ein weiterer Zeuge diente als Kronzeuge (bedeutet, dass er eine Aussage macht, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen). Es soll in diesem Fall um Geld und Drogen gegangen sein. Bei der Hausdurchsuchung vom Angeklagten wurde nichts gefunden und so musste sich das Gericht nur auf die Aussagen der Zeugen beziehen. Diese wurden gehört und es stellte sich heraus, dass die Sache gewaltig stinkt. Aber nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (beide forderten einen Freispruch), entschied das Gericht schlussendlich ebenfalls auf einen Freispruch. Auch wenn der Staatsanwalt einen Freispruch im Plädoyer forderte (aus Mangel an Beweisen), hätte das Gericht durchaus ein anderes Urteil aussprechen können. Will sagen, dass es nicht automatisch zum Freispruch hätte kommen müssen. Aber in diesem Fall war es nun mal so.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich kann ich die Fälle hier nur verkürzt darstellen. Wer sich für das Thema interessiert, dem kann ich einen Besuch in einer öffentlichen Sitzung empfehlen. Solche Aussagen wie „Was, der hat einen Freispruch bekommen?!“ oder „Wie, nur 2 Jahre?! Den hätte ich für immer weggesperrt!“ sind Stammtischparolen von Personen, die vermutlich noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen haben und/oder die Strafprozessordnung nicht verstehen bzw. verstehen wollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das waren sie, meine ersten Verhandlungen am Amtsgericht und nun bin ich gespannt, wann die nächste Verhandlung ansteht.</p>
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