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	<title>Schöffe Archives - olschis-world</title>
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	<title>Schöffe Archives - olschis-world</title>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – Täter hinter Gittern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2025 10:33:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor ein paar Tagen führte mich der Weg wieder mal in den Gerichtssaal. Auf der Ladung waren ursprünglich zwei Termine angesetzt– der Verhandlungstag und ein Fortsetzungstermin. Kleiner Spoiler vorweg: Der zweite Tag wurde am Ende gar nicht gebraucht. Und trotzdem – es wurde ein langer Verhandlungstag. Die Verhandlung: Wie üblich, wurden die Schöffen kurz vor [&#8230;]</p>
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<p>Vor ein paar Tagen führte mich der Weg wieder mal in den Gerichtssaal. Auf der Ladung waren ursprünglich zwei Termine angesetzt– der Verhandlungstag und ein Fortsetzungstermin. Kleiner Spoiler vorweg: Der zweite Tag wurde am Ende gar nicht gebraucht. Und trotzdem – es wurde ein langer Verhandlungstag.</p>


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<p></p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Verhandlung:</h4>



<p>Wie üblich, wurden die Schöffen kurz vor der Verhandlung vom zuständigen Richter über den Sachstand des Falls informiert. Und ja, es hätte ein kurzer Tag werden können. Ihr ahnt es vielleicht schon – es kam anders. Die Anklage umfasste gleich mehrere Anklagepunkte. Mehrfacher Drogen- und Medikamentenhandel (gewerbsmäßig), sexuelle Belästigung, Erschleichung von Leistungen und Diebstahl. Zudem stand der Angeklagte noch unter Bewährung. Augenscheinlich war die Beweislage erdrückend und ich war gespannt, wie sich der Tag entwickeln würde.</p>



<p>Wie in der Strafprozessordnung üblich, begann die Verhandlung mit der Verlesung der Anklage gefolgt von der Befragung des Angeklagten. Doch dieser gestand lediglich die Erschleichung von Leistungen und bestritt alle weiteren Vorwürfe. Zudem gab er an, stark alkoholabhängig zu sein, verheiratet und Vater von drei Kindern. Der vorsitzende Richter machte ihn mehrfach darauf aufmerksam, dass ein vollumfängliches Geständnis sich strafmildernd auswirken könnte. Ebenso bat sein Verteidiger um eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um dies seinem Mandanten nochmals vor Augen zu führen. Doch der Angeklagte beließ es bei seiner Aussage, dass er „nur“ die Leistungen erschlichen habe, sonst nichts. Das ist natürlich sei gutes Recht, aber vielleicht bei einer erdrückenden Beweislage nicht wirklich eine kluge Entscheidung.</p>



<p>Die ersten Zeugen wurden angehört und es stellte sich relativ schnell heraus, dass der Angeklagte mit Drogen sowie Medikamenten gehandelt hat. Mehrere Zeugen (u. a. Zivilbeamte der Polizei) konnten dies beobachten und es wurde auch via Videoaufzeichnung bestätigt. Man könnte nun denken, dass der Punkt „Handel mit Drogen- und Medikamenten“ schnell abgehandelt wurde. Weit gefehlt, es handelte sich um mehrere, unterschiedliche Taten und somit um mehrere Zeugen. Denn es muss jede Tat einzeln nachgewiesen werden. Theoretisch ein Vorteil für den Angeklagten, wenn die Beweislage nicht ganz so erdrückend gewesen wäre.</p>



<p>Zwischendurch ereignete sich noch eine etwas kuriose Zeugenbefragung, was vielleicht sogar ein Nachspiel für diesen Zeugen haben könnte. Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Außer sie belasten sich selbst, dann müssen sie nichts sagen, aber das war hier nicht der Fall. Der Zeuge gab an, dass er den Angeklagten zwar gesehen, aber keine Drogen/Medikamente bei ihm gekauft habe. Selbst wenn, wäre es für den Käufer keine strafrechtlich relevante Tat. Aber nein, der Zeuge bestand darauf, dass der Angeklagte nur Wechselgeld für einen Parkschein benötigt habe. Merkwürdig dabei war nur, dass der Angeklagte kein Auto besaß, keinen Parkschein löste UND sich der Zeuge noch zum Angeklagten auf eine Bank setzte. Das allein wäre schon wenig glaubwürdig gewesen. Ungünstig kam hinzu, dass die Szene von Zivilpolizisten beobachtet wurde. Dennoch blieb der Zeuge – trotz mehrfacher Nachfrage – bei seiner Aussage. Das könnte für ihn selbst noch ein Nachspiel haben, denn hier steht der Verdacht einer Falschaussage im Raum. Das obliegt allerdings nicht dem Gericht im Rahmen der konkreten Verhandlung, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet über eine Anklage wegen Falschaussage. Ob das passiert, kann ich nicht sagen, das erfahren wir Schöffen nicht.</p>



<p>Auch der Anklagepunkt der sexuellen Belästigung wurde durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt. Konkret: Der Angeklagte gab einer Gruppe (drei Jungs und einem Mädchen – noch nicht alle volljährig) kostenfrei Drogen. Die Gruppe lehnte ab, kurz darauf kam es zum sexuellen Übergriff auf die junge Frau. Der Angeklagte floh, wurde aber durch zwei der Jungen verfolgt, die im Nachgang auch die Polizei informierten. Auch wenn seit der Tat ein Jahr vergangen ist, konnten sich alle Beteiligten unabhängig voneinander noch sehr gut an den Vorfall erinnern. Das macht die Aussagen nicht nur glaubwürdig, sondern führte das Gericht zu dem Entschluss, dass die sexuelle Belästigung tatsächlich vorgefallen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Plädoyers:</strong></h4>



<p>Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Entschluss, dass der Angeklagte schuldig sei und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten ohne Bewährung. Außerdem sollte das sichergestellte Bargeld eingezogen werden, die Haft fortgeführt (der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits in Untersuchungshaft) und die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten auferlegt werden.<br>Die Verteidigung sah es größtenteils anders und plädierte für die Aufhebung der Haft, die Rückgabe des Bargelds und die Übernahme der Kosten durch den Staat. Für den einzigen eingeräumten Punkt – die Erschleichung von Leistungen – forderte sie eine Strafe von einem Monat auf Bewährung.<br>Ein Freispruch in diesem Rahmen klingt vielleicht merkwürdig, doch aus Sicht der Verteidigung war er im Hinblick auf das zu erwartende Urteil eine nachvollziehbare Forderung.</p>



<p>Bevor wir uns zur Urteilsfindung zurückzogen, erhielt der Angeklagte – wie üblich – das letzte Wort. Theoretisch hätte er die Chance, durch ein Geständnis oder ein Wort des Bedauerns vielleicht noch Strafmilderung zu erlangen, aber er blieb bei seiner Aussage, kein Einlenken.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Das Urteil:</strong></h4>



<p>Nach kurzer Beratung kam das Gericht (der vorsitzende Richter und wir zwei Schöffen) zu dem klaren Urteil, dass der Angeklagte in allen Anklagepunkten schuldig ist. Die daraus resultierende Freiheitsstrafe beträgt 2 Jahre und 10 Monate. Das sichergestellte Bargeld wurde einbehalten, seine Haft fortgeführt und er hat die Kosten der Verhandlung zu tragen. Da er trotz der erdrückenden Beweislage überhaupt nicht geständig war, wurde lediglich beim Punkt der Erschleichung von Leistungen sein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Ansonsten muss der Angeklagte nun mit dem Urteil leben, da es höchstwahrscheinlich keine Berufung geben wird. Warum wir das wissen? Die Verteidigung teilte dies bereits mit und so wird es im Protokoll aufgeführt. Ob es im Nachgang noch eine Möglichkeit (z. B. schriftlich) zu einer Berufung gibt, kann ich nicht sagen.</p>



<p>Ich persönlich verstehe nicht, wie man so stur sein kann. Wenn die Beweislage erdrückend ist, ist ein (Teil-)Geständnis immer von Vorteil. Diese Sturheit lag übrigens nicht am Anwalt, sondern am Angeklagten selbst. Ein Teilgeständnis hätte evtl. einige Monate weniger Haft bedeutet. Aber gut, man muss nicht alles verstehen, Menschen sind einfach unterschiedlich und nicht jeder folgt der Logik des Gerichts.</p>



<p>In diesem Sinne: Bis zum nächsten Mal aus dem Gerichtssaal.</p>
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		<title>Aus dem Schöffenamt – 3 Jahre und 6 Monate + § 64 StGB</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 May 2025 09:28:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn die freundliche Dame vom örtlichen Amtsgericht anruft, dann weißt Du, es ist Schöffenzeit. Vor ein paar Tagen war es wieder so weit: Es stand eine außerordentliche Sitzung an, die über zwei Tage dauern sollte. Im aktuellen Zeitraum bin ich ja Ersatzschöffe. Wenn mehrere Tage angesetzt sind, bedeutet das meist, dass ein Fortsetzungstermin eingeplant ist [&#8230;]</p>
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<p>Wenn die freundliche Dame vom örtlichen Amtsgericht anruft, dann weißt Du, es ist Schöffenzeit. Vor ein paar Tagen war es wieder so weit: Es stand eine außerordentliche Sitzung an, die über zwei Tage dauern sollte. Im aktuellen Zeitraum bin ich ja <a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenamt-verhandlungstag-am-amtsgericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ersatzschöffe</a>. Wenn mehrere Tage angesetzt sind, bedeutet das meist, dass ein Fortsetzungstermin eingeplant ist &#8211; auch wenn der nicht immer notwendig ist.</p>



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<p></p>



<p>Am ersten Verhandlungstag trafen wir uns, wie üblich vor der eigentlichen Verhandlung, mit dem vorsitzenden Richter und einem weiteren Schöffen im Beratungszimmer, um den Fall kurz zu besprechen. Was dort gesagt wird, bleibt natürlich streng vertraulich. In der Regel wird grob umrissen, worum es geht – die Details erfährt man im Verlauf der Verhandlung. Und je weniger man vorher erzählt bekommt, desto besser macht man sich sein eigenes Bild. So war es auch diesmal. Nach der Eröffnung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte – eine ziemlich lange Liste: mehrere Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Besitz von mehr als drei Cannabispflanzen. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte alkohol- und drogenabhängig war, bereits mehrfach in Haft saß und sich in der Vergangenheit nicht gerade kooperativ gegenüber dem Gericht verhalten hatte. Der vorsitzende Richter erinnerte sich sogar noch an ihn – was eher selten vorkommt und in der Regel kein gutes Zeichen ist.</p>



<p>Wie würde der Angeklagte auf die Punkte reagieren? Wieder unkooperativ, mit vielen Diskussionen und Beleidigungen gegenüber der Staatsanwaltschaft? Dass dies in der letzten Verhandlung der Fall war, erfuhren wir Schöffen übrigens nur deshalb, weil der damalige Staatsanwalt auch diesmal vor Ort war und das im Vorfeld abklärte – allerdings war die Beleidigung nicht Teil der zu verhandelnden Anklageschrift. Wäre dies der Fall gewesen, wäre der Staatsanwalt als direkt Betroffener auch nicht zur Verhandlung zugelassen worden. Das sind so „Kleinigkeiten“, die man nicht unbedingt auf dem Schirm hat, die aber interessant zu wissen sind – nur so nebenbei bemerkt. Nachdem weitere Formalitäten geklärt waren, kam der Angeklagte zu Wort. Er zeigte sich sehr kooperativ, gestand bis auf zwei Taten alles und verhielt sich im Laufe der gesamten Verhandlung zurückhaltend. Daraufhin mussten – in gegenseitigem Einverständnis von Verteidigung und Staatsanwaltschaft – die meisten der geladenen Zeugen nicht mehr befragt werden. Das trug maßgeblich dazu bei, dass der angesetzte zweite Verhandlungstag entfallen konnte.</p>



<p>Da der Angeklagte ein Alkohol- und Drogenproblem hat, war zudem ein Gutachter vor Ort. Er sollte dem Gericht seine Einschätzung zur Suchtproblematik des Angeklagten mitteilen. Es war nämlich ziemlich schnell klar, worauf die Verteidigung hinauswollte: eine Unterbringung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__64.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§64 StGB</a> (also in einer Entziehungsanstalt). In der Vergangenheit hatte der Angeklagte allerdings schon mehrfach einen Entzug abgebrochen und es nie wirklich geschafft, dauerhaft von seinen Süchten loszukommen. Der Gutachter wünschte ihm zwar, dass er dies irgendwann schaffen würde, aber realistisch gesehen konnte er kein positives Gutachten für eine Unterbringung nach §64 StGB ausstellen. Auf die Frage, was er denn empfehlen würde, falls es doch zu einer Unterbringung nach §64 käme, meinte der Gutachter nur: „So lange wie möglich.“</p>



<p>Neben dem Gutachter wurden im Laufe des Verhandlungstages noch weitere Zeugen befragt: sein Bewährungshelfer, eine Polizistin, die bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten dabei war, und das Opfer der gefährlichen Körperverletzung. Auf alle Details gehe ich jetzt nicht ein – das würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen. Und falls ich mich wiederhole: Ich kann nur empfehlen, sich mal eine Verhandlung als Zuschauer anzuschauen – das ist wirklich aufschlussreich.</p>



<p>Wie schon erwähnt, gab der Angeklagte fast alle Taten zu. Die zwei, die er nicht einräumte, spielten keine große Rolle. So wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Danach folgten die Plädoyers. Der Staatsanwalt begann und forderte 3 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) – ohne Unterbringung nach §64. Danach kam die Verteidigung zu Wort. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren mit Unterbringung nach §64. Mit diesen Aussagen im Hinterkopf zogen wir uns ins Beratungszimmer zurück. Ihr wisst ja: Was im Beratungszimmer gesprochen wird, bleibt im Beratungszimmer.<br>Nach ca. 30 Minuten wurde die Verhandlung fortgesetzt und das Urteil verkündet: 3 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe plus Unterbringung nach §64 StGB, unter anderem darin begründet, dass der Angeklagte geständig war. Diese Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist vermutlich seine allerletzte Chance und man kann nur hoffen, dass er nicht wieder rückfällig wird und man ihn irgendwann wieder im Gerichtssaal trifft. Er machte zudem deutlich, dass er eine Familie gründen will (seine Freundin bzw. Frau war auch im Saal) und endlich ein geordnetes Leben führen möchte.</p>



<p>Normalerweise kann gegen ein solches Urteil noch Berufung und/oder Revision eingelegt werden. In diesem Fall verzichteten aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Rechtsmittel – das Urteil ist damit rechtskräftig. Da der Angeklagte bereits vorher in Untersuchungshaft saß, wird diese Zeit natürlich angerechnet. Die Unterbringung nach §64 kann übrigens erst nach zwei Dritteln der Haftzeit angetreten werden, das heißt: Erstmal geht es ganz regulär in Haft. Und wer denkt, dass es dort keine Drogen gibt, der irrt. Allerdings ist es dort nicht ganz so einfach, an etwas ranzukommen – und vielleicht ist das ja die Chance auf die anschließende Therapie. Man kann es ihm nur wünschen.</p>



<p>Und so wurden aus den ursprünglich zwei angesetzten Verhandlungstagen am Ende nur einer. In diesem Sinne: Bis zum nächsten Termin im Gerichtssaal.</p>
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		<title>Aus dem Schöffenamt – Verhandlungstag am Amtsgericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2024 12:08:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>2024 startete eine neue Schöffenperiode. Insgesamt dauern diese fünf Jahre und bekanntermaßen kann man sich darauf freiwillig bewerben (was ich im Jahr 2023 getan habe) oder man wird einfach bestimmt. Ende 2023 erhielt ich einen Brief, dass ich in der neuen Periode als Ersatzschöffe am Amtsgericht eingesetzt werde. Das heißt wiederum, auch für die gesamten [&#8230;]</p>
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<p>2024 startete eine neue Schöffenperiode. Insgesamt dauern diese fünf Jahre und bekanntermaßen kann man sich darauf freiwillig bewerben (was ich im Jahr 2023 getan habe) oder man wird einfach bestimmt. Ende 2023 erhielt ich einen Brief, dass ich in der neuen Periode als Ersatzschöffe am Amtsgericht eingesetzt werde. Das heißt wiederum, auch für die gesamten fünf Jahre bleibe ich Ersatzschöffe am Amtsgericht. Anders als im Landgericht gibt es dort „nur“ eine Kammer, in welcher Schöffen eingesetzt werden. Das sogenannte „Schöffengericht“. Hier erfolgt die Besetzung, wie in der Berufungskammer am Landgericht, durch einen Berufsrichter und zwei Schöffen. In diesem Schöffengericht werden Fälle zwischen 2 und 4 Jahren Straferwartung verhandelt. Alles darunter ist auch dem Amtsgericht zugeordnet, allerdings ohne Schöffen. Alles darüber ist dem Landgericht zugeordnet. So ganz grob und laienhaft gesagt.</p>



<p>Nun war es wieder einmal an der Zeit für einen Einsatz als Schöffe. Anders als im Amt als Hauptschöffe bekommt man als Ersatzschöffe keine festen Verhandlungstermine im Voraus mitgeteilt. Sollte ein Hauptschöffe ausfallen oder ein außerplanmäßiger Termin wird angesetzt, so werden Ersatzschöffen eingesetzt. In dieser Periode wurden mehr Schöffen bzw. Ersatzschöffen einberufen, so dass ich noch nicht wirklich mit einem Einsatz in diesem Jahr rechnete. Sondern eher auf das letzte bzw. vielleicht noch das vorletzte Jahr in meiner Periode fokussierte. Umso mehr war ich überrascht, als ein Anruf aus dem Amtsgericht kam, ob ich an einem Termin im November teilnehmen kann. Theoretisch muss ich nicht gefragt werden, deswegen fand ich genau diesen Umstand sehr gut. Der erste Fall war auf den Nachmittag terminiert. Ein paar Tage später kam noch ein weiterer Anruf, ob ich vielleicht auch schon am Vormittag zu einem weiteren Termin kann. Die Ladung für beide Termine kam anschließend per Mail. So ist die Vorgehensweise am Amtsgericht in Schweinfurt. Wie dies an anderen Gerichten aussieht, kann ich nicht sagen.</p>


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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fall 1:</strong></h4>



<p>Vor ein paar Tagen war es so weit, die erste Verhandlung in dieser Periode stand an. Doch bevor diese starten konnte, wurden mein neuer Mitschöffe und ich vereidigt. Auch wenn dies bereits in der vergangenen Periode geschehen ist, wird trotzdem neu vereidigt. Ist einfach so. Und zudem auch kein Beinbruch. Nach dem geschworenen Eid begann der Staatsanwalt mit der Anklageschrift. Der Angeklagte sollte gewerbsmäßig Drogen (Haschisch) an Minderjährige verkauft haben. So die verkürzte Ausführung. Dies wurde von Polizeibeamten beobachtet und zudem mit Hilfe von Kameras dokumentiert. Dass dies (Drogenverkauf) der Fall war, war nach dem Anhören der Zeugen eindeutig. Ebenso war dem Gericht schnell klar, dass es sich um einen Verkauf an Minderjährige handelte. Da der Angeklagte (wie sich herausstellte), in Frankfurt Drogen gekauft hatte, mit dem Zug nach Schweinfurt kam, um sie weiterzuverkaufen und eine weitere Zeugin ihn kannte, ging das Gericht davon aus, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Verkauf handelte. Zudem war er auf Bewährung unterwegs. Die Verteidigung plädierte auf 3 Monate auf Bewährung, da sie keinen gewerbsmäßigen Handel sah. Im Gegenzug sah die Staatsanwaltschaft die Gewerbsmäßigkeit und plädierte auf 2 Jahre und 6 Monate (ohne Bewährung). Schlussendlich kam das Gericht zu dem Entschluss, dass es sich um gewerbsmäßigen Handel und Verkauf von Drogen an Minderjährige handelte und somit eine Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten aussprach. Ob es für den Angeklagten eine Lehre sein wird, wage ich fast zu bezweifeln. Nicht umsonst war er bereits auf Bewährung und wurde erneut bei einer Straftat erwischt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fall 2:</strong></h4>



<p>Grundsätzlich handelte es sich im zweiten Fall des Tages um „Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, doch es war etwas komplizierter. Ein Zeuge sitzt bereits in Haft und hat einen Brief mit Hinweisen zu Straftaten verschickt. Dieser wurde entdeckt und daraufhin begann die Ermittlung. Ein weiterer Zeuge diente als Kronzeuge (bedeutet, dass er eine Aussage macht, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen). Es soll in diesem Fall um Geld und Drogen gegangen sein. Bei der Hausdurchsuchung vom Angeklagten wurde nichts gefunden und so musste sich das Gericht nur auf die Aussagen der Zeugen beziehen. Diese wurden gehört und es stellte sich heraus, dass die Sache gewaltig stinkt. Aber nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (beide forderten einen Freispruch), entschied das Gericht schlussendlich ebenfalls auf einen Freispruch. Auch wenn der Staatsanwalt einen Freispruch im Plädoyer forderte (aus Mangel an Beweisen), hätte das Gericht durchaus ein anderes Urteil aussprechen können. Will sagen, dass es nicht automatisch zum Freispruch hätte kommen müssen. Aber in diesem Fall war es nun mal so.</p>



<p>Natürlich kann ich die Fälle hier nur verkürzt darstellen. Wer sich für das Thema interessiert, dem kann ich einen Besuch in einer öffentlichen Sitzung empfehlen. Solche Aussagen wie „Was, der hat einen Freispruch bekommen?!“ oder „Wie, nur 2 Jahre?! Den hätte ich für immer weggesperrt!“ sind Stammtischparolen von Personen, die vermutlich noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen haben und/oder die Strafprozessordnung nicht verstehen bzw. verstehen wollen.</p>



<p>Das waren sie, meine ersten Verhandlungen am Amtsgericht und nun bin ich gespannt, wann die nächste Verhandlung ansteht.</p>
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		<title>Fragen und Antworten zum #Schöffenamt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 15:43:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Schöffe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Der Rechtsstaat braucht dich!“ so lautet die aktuelle Kampagne vom Bundesministerium der Justiz zur Bewerbung der neuen Schöffenperiode. Und weiter im Text: „Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt.“ Klingt doch nicht schlecht, oder? Tatsächlich kamen in den letzten Tagen einige Fragen rund um das Schöffenamt [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>„Der Rechtsstaat braucht dich!“ so lautet die aktuelle Kampagne vom Bundesministerium der Justiz zur Bewerbung der neuen Schöffenperiode. Und weiter im Text: „Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt.“ Klingt doch nicht schlecht, oder?</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="800" height="577" src="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2023/03/Schoeffen-gesucht-in-Regensburg-800x577.jpeg" alt="Schöffen gesucht in Regensburg für die Periode ab 2023" class="wp-image-16321" srcset="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2023/03/Schoeffen-gesucht-in-Regensburg-800x577.jpeg 800w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2023/03/Schoeffen-gesucht-in-Regensburg-768x554.jpeg 768w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2023/03/Schoeffen-gesucht-in-Regensburg-640x461.jpeg 640w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2023/03/Schoeffen-gesucht-in-Regensburg.jpeg 1534w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /></figure>



<p></p>



<p class="has-text-align-left">Tatsächlich kamen in den letzten Tagen einige Fragen rund um das Schöffenamt bei mir an und ich habe viel telefoniert. Da es sich um immer ähnliche Fragen handelt, habe ich dazu eine</p>



<p class="has-text-align-center"><s><p class="has-text-align-center"><br /><strong><a href="https://www.instagram.com/olschok/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Instagram-Live Session am kommenden Sonntag, den 05. März, um 19:30 Uhr</a></strong> <br /></p><br /></s></p>



<p></p>



<p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>auf meinem Kanal geplant. Hier könnt Ihr mich gerne mit Fragen löchern! 😉</p><br></p>



<p></p>



<p></p>



<p>Vorab hier schon mal ein paar Infos zum Amt:</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Um was geht’s und wie läuft‘s?</strong></h4>



<p>Aktuell läuft die Bewerbungsphase für das Schöffenamt der nächsten Schöffenperiode. Diese beginnt 2024 und dauert insgesamt 5 Jahre. Justiz ist zwar Ländersache, aber Schöffen und Schöffinnen werden zur gleichen Zeit deutschlandweit gesucht. Ihr könnt Euch direkt bei Eurer Kommune bewerben. Aus Erfahrung kann ich sagen, das ist total easy, bei uns muss man z.B. nur ein Formblatt ausfüllen, dass ich auf Nachfrage zugeschickt bekommen habe.<br>Nach der Bewerbung kommt man auf eine sogenannte Vorschlagsliste und wird im Laufe des Jahres (falls man ausgewählt wird) dem jeweiligen Gericht vorgeschlagen. Dort wird man noch auf Tauglichkeit geprüft (z.B. keine (Spiel-)schulden, Vorstrafen…whatever). Gibt es grünes Licht, erhält man einen Brief mit der Info, dass man dabei ist. Hier in Schweinfurt wurde man dann auch zu einer Art „Auftaktveranstaltung“ eingeladen, bei der es einige Infos zum weiteren Vorgehen gegeben hat.<br>Grundsätzlich werden Schöffen und Schöffinnen aus allen gesellschaftlichen Bereichen gesucht, denn es soll eine möglichst vielfältige Zusammenstellung geben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Welche Arten gibt es?</strong></h4>



<p>Prinzipiell gibt Schöffen und Schöffinnen im Erwachsenstrafrecht oder im Jugendbereich. Persönlich habe ich mich für das Erwachsenstrafrecht entschieden, denn beim Jugendschöffenamt sind erzieherische Kenntnisse sicherlich von Vorteil. &lt;- habe ich nicht. Kann also meiner Meinung nach im Bereich Jugendschöffenamt nicht gut mitreden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>An welches Gericht könnte es gehen?</strong></h4>



<p>Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Amts- und Landgericht. Wahl ist falsch ausgedrückt, denn ein persönlicher Wunsch kann zwar angegeben werden, aber wo die Reise tatsächlich hingeht, ist nicht persönlich beeinflussbar. Ich wurde bisher am Landgericht eingesetzt und war darüber auch recht froh. Salopp bzw. Laienhaft gesagt landen im Amtsgericht die kleineren Fälle, im Landgericht alles über (mögliche) 4 Jahre Haft.<br>Wobei es im Landgericht auch unterschiedliche Kammern gibt. Erfahrung konnte ich in der Berufungskammer (Fälle, in denen ein erstes Urteil im Amtsgericht gefällt wurde und Verteidigung und/oder Staatsanwaltschaft in Berufung gingen) und in der großen Strafkammer sammeln.</p>



<p>Am Ende des Jahres wird seitens des Gerichts immer neu ausgelost, welcher Kammer man im kommenden Jahr zugeordnet wird. Es ist ein jährlicher Wechsel möglich sowohl was die Kammer angeht als auch den Richter, mit dem man in dem Jahr zusammenarbeitet und den/die Mitschöffen. In meiner Laufbahn wurde ich 3 Jahre in der Berufungskammer und 2 in der großen Strafkammer eingesetzt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie sieht es mit Urlaub, Verhinderung und Entschädigung aus?</strong></h4>



<p>Kurz: Schlecht. 😉 Nein, Urlaub ist ein hohes Gut, aber fangen wir vorne an. Du hast das „GO“ bekommen und wirst als Schöffe oder Schöffin eingesetzt. Der Arbeitgeber MUSS dich freistellen. Punkt. Das sollte idealerweise also am besten vorher abgesprochen werden. Generell muss natürlich jeder selbst entscheiden, wann man den Arbeitgeber informiert, vor oder während der Bewerbungsphase oder erst mit der ersten Ladung.</p>



<p>Der einzige Grund, nicht bei einer Verhandlung zu erscheinen (außer im Krankheitsfall) ist ein bereits im Vorfeld gebuchter Urlaub. Dieser wird in der Regel nicht angerührt. Allerdings kann es sein, dass das Gericht eine Buchungsbestätigung sehen möchte. Wie immer: Rechtzeitig informieren, offen kommunizieren und dann sollte es kein Problem sein. Für diesen (Ausnahme-)Fall gibt es Ersatzschöffen.</p>



<p>Entschädigung? Ja, die gibt es auch. Fahrtkosten und eine Ausfallentschädigung. Die Höhe hängt von der Dauer der Verhandlung ab. Persönlich ist mir die Entschädigung nicht so wichtig, da es sich um ein Ehrenamt handelt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie oft werde ich eingesetzt?</strong></h4>



<p>Lieblingsspruch am Gericht „Es kommt darauf an“. 😀 Und so ist es auch. Ich kann allerdings nur aus eigener Erfahrung sprechen. Hier bekommt man am Ende des jeweiligen Jahres einen Brief mit 12 Terminen für das kommende Jahr. In der Regel Ende November/Anfang Dezember. Diese sollte man sich auf jeden Fall freihalten. Ob an diesen Terminen schlussendlich dann auch Verhandlungen stattfinden, kann man nicht garantieren. Grob gesagt: Kommt bis ca. 2 Wochen vorher keine Ladung, findet der Termin (meistens) nicht statt. Wir haben das Glück und die Ladungen kommen in der Regel sogar ca. 1,5 Monate vorher an. Es kann aber auch sein, dass ein Termin kurzfristig (telefonisch) abgesagt wird &lt;- hatte ich auch schon.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie lange dauert eine Verhandlung?</strong></h4>



<p>Auch hier gilt: Es kommt darauf an! Es kann schnell gehen, es kann einen ganzen Tag dauern oder sogar über mehrere Tage. Ich hatte von 15 Minuten (Angeklagter erschien nicht) bis 5 Tagen schon alles dabei. Manchmal bekommt man die zugehörigen Folgetermine bereits in der Ladung mitgeteilt, manchmal werden diese auch vor Ort besprochen. In der Verhandlung selbst sind Pausen möglich. Einfach eine kurze Info an den hauptamtlichen Richter bzw. die hauptamtliche Richterin.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Sind bei der Verhandlung Fragen von Schöffenseite erlaubt?</strong></h4>



<p>Kurz: Grundsätzlich ja. Nur würde ich das nicht machen. Die Richter und Richterinnen sind Profis und in der Fragetechnik geschult. Grob gesagt, könnte die Verteidigung/Staatsanwaltschaft eine unangebrachte Frage als Beeinflussung o.ä. interpretieren und die Verhandlung könnte sogar platzen. So habe ich mir überlegt bzw. abgesprochen, dass ich die Frage notiere und „rüber“ schiebe. &lt;- ist bisher aber noch nie vorgekommen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Schöffe und Angeklagter/Angeklagte auf offener Straße?</strong></h4>



<p>Was passiert, wenn man sich zufälligerweise „draußen“ trifft? Spontan würde ich sagen „Grüßen“. Auch diese Frage habe ich mir vorab gestellt und darüber mit einem langjährigen Richter gesprochen. In seiner 25jährigen Laufbahn kam das nur 1x vor und alles war easy. Bisher hatte ich den Fall noch nicht und ich gehe davon aus, dass es auch nicht unbedingt passieren muss.</p>



<p><strong>Update:</strong><br>Dieses Jahr war es soweit und ich traf ein verurteilter Angeklagter (Strafaussetzung zur Bewährung) auf der Straße. Bzw. „traf“ ist falsch, ich erkannte ihn auf der Straße. Im ersten Moment war mir etwas unwohl, doch er realisierte/kannte mich nicht bzw. war abgelenkt. Unwohl in dem Sinne, dass er vor Gericht recht uneinsichtig und sehr diskussionsfreudig war. Im Nachhinein kein Thema mehr, denn es war nur eine sehr kurze Begegnung.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie gehe ich mit richtig schweren Fällen um?</strong></h4>



<p>Glücklicherweise hatte ich noch keine (für mich) richtig schweren/belastenden Fälle. Einmal erfuhr ich vorher aus der Presse, dass ein Fall von Kindesmisshandlung verhandelt werden soll. Damals dachte ich mir „Hmmm….mal schauen. Muss jetzt nicht unbedingt sein“. Es kam, dass ich aber genau dazu als Schöffe geladen wurde. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich gut Distanz wahren kann bzw. im Nachhinein abschalten und den Fall nicht sehr an mich heranlasse. Natürlich rede ich mit meiner Frau über die verschiedenen Fälle, der Franke sagt „Es muss halt aus dem Kopf naus.“ Natürlich nur anonym und in den Grenzen, was erzählt werden darf bzw. man sogar aus der Presse erfahren könnte.<br>Kapitalverbrechen, wie Mord und Totschlag, oder Fälle mit Kinderpornographie/-missbrauch hatte ich bisher noch nicht in meinen Fällen am Landgericht. Von daher kann ich dazu nichts sagen.</p>



<p>Falls Ihr weitere Fragen habt oder noch einiges unklar ist, einfach am Sonntag mal bei Instagram vorbeischauen. Ich werde versuchen, sie zu beantworten.</p>



<p>Übrigens habe ich mich wieder auf die kommende Periode beworben, da es für mich persönlich Spaß macht, ich meine bisherige Erfahrung einbringen kann und zudem noch einen Dienst an der Gesellschaft leisten kann.</p>



<p>Weiterführende Links zu meinen bisherigen Blogposts zum Thema Schöffenamt:</p>



<p class="has-text-align-center"><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/richter-ohne-robe-das-schoeffenamt" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Richter ohne Robe &#8211; das Schöffenamt</a><br><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-besuch-der-justizvollzugsanstalt-wuerzburg" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aus dem Schöffenleben &#8211; Besuch der Justizvollzugsanstalt Würzburg</a><br><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-betrug-ist-betrug" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aus dem Schöffenleben &#8211; Betrug ist Betrug</a><br><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-ein-fall-fuer-die-revision" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aus dem Schöffenleben &#8211; Ein Fall für die Revision?</a><br><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-ein-sicherungsverfahren" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aus dem Schöffenleben &#8211; Ein Sicherungsverfahren</a><br><a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-mehrfacher-einbruch" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aus dem Schöffenleben &#8211; Mehrfacher Einbruch</a></p>



<p></p>



<p class="has-text-align-left">Zusätzliche Links:</p>



<p class="has-text-align-center"><a href="https://schoeffenwahl2023.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://schoeffenwahl2023.de/</a></p>



<p></p>



<p class="has-text-align-left"><strong>Update zur neuen Periode 2024-2028:</strong></p>



<p class="has-text-align-left">Die Bewerbungen zur neuen Periode sind abgeschlossen und mittlerweile gingen die Zu- oder Absagen an die jeweiligen Bewerber:innen raus. So war es in unserer Kommune (Stadt Schweinfurt) der Fall und diese wurden benachrichtigt. Ich persönlich wurde als Ersatzschöffe für das Amtsgericht ausgewählt. Des Weiteren haben wir hier das Glück, dass wir einen engagierten Berufsrichter haben, der sich um die Schöffen „kümmert“. Er ist für Fragen immer offen und organisiert gleich zu Beginn des Amtes eine Einführungsveranstaltung. Da jede Kommune eine andere (zeitliche) Handhabung hat, gehen die jeweilige Benachrichtigung unterschiedlich raus. So auch die verschiedenen (falls überhaupt vorhandenen) Einführungsveranstaltungen. </p>



<p class="has-text-align-left">Update 05.12.2023: Im Bereich Marburg wurden &#8220;Aus Versehen&#8221; (laut Schreiben vom Amtsgericht Marburg) zu viele Schöffen gewählt, sodass die Wahl wiederholt werden musste. Einige Bewerber:innen hatten bereits eine positive Mitteilung zur neuen Schöffenperiode erhalten, welche nun wieder zurückgezogen wurde. <br></p>



<p class="has-text-align-center"><br>(Bild von Evelyn Müller)</p>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – ein Sicherungsverfahren</title>
		<link>https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-ein-sicherungsverfahren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2021 11:02:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Schöffe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Jahr wurde ich der ersten Strafkammer zugelost, wie ich ja bereits erwähnt hatte. Das heißt, bei einer Verhandlung sind mehrere hauptamtliche (insgesamt 2-3) Richter und zwei Schöffen vertreten. Verhandelt werden hier Straffsachen, die ein Strafmaß von mindestens 4 Jahren erfüllen. Also so ganz grob gesagt. In meinem letzten Fall saß nun aber kein Angeklagter [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Dieses Jahr wurde ich der ersten Strafkammer zugelost, wie ich ja bereits erwähnt hatte. Das heißt, bei einer Verhandlung sind mehrere hauptamtliche (insgesamt 2-3) Richter und zwei Schöffen vertreten. Verhandelt werden hier Straffsachen, die ein Strafmaß von mindestens 4 Jahren erfüllen. Also so ganz grob gesagt.</p>


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<p>In meinem letzten Fall saß nun aber kein Angeklagter auf der Anklagebank, sondern ein Beschuldigter. Der Unterschied dabei ist, dass gegen einen Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und es beim Angeklagten bereits eine vor Gericht zugelassene Anklage gibt. Man lernt ja nie aus! Da es sich in unserem Fall um ein Sicherungsverfahren handelte, war die Person also „nur“ beschuldigt. Kleine, aber feine (und auch wichtige) Unterschiede.<br>Warum dies so wichtig ist, wird evtl. durch die Definition des „Sicherungsverfahrens“ deutlicher: „<em>Sicherungsverfahrens ist nach § 413 StPO, dass ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann, aber anstatt einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt</em>.“ Alles nicht so einfach, denn dazu muss man wissen, dass der Beschuldigte eine oder mehrere Straftaten begangen hat, aber bei ihm eine psychische Erkrankung vorliegt. Also spielte in unserem Verfahren die bekannte Schuldfrage keine Rolle.</p>



<p>Wie immer wurden wir (also mein Mitschöffe und ich) vor der Verhandlung über die Umstände aufgeklärt. Der Beschuldigte war in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, hat dort eine Pflegerin geschlagen und mit einem abgebrochenen Buntstift auf sie eingestochen. Des Weiteren kam es auch zu einem Zwischenfall in der psychiatrischen Klinik, bei dem der Beschuldigte mit einem Messer Pfleger/Ärzte bedrohte und schlussendlich auf öffentlichem Grund von der Polizei angeschossen (nachdem er sie ebenfalls mit dem Messer bedroht hatte) und schließlich festgenommen wurde. Also der ungefähre Rahmen. Wie immer folgen in der öffentlichen Verhandlung die Formalitäten, wie Feststellung der Personalien usw., bevor dann die Zeugen vernommen werden. Zu Beginn die Pflegerin, anschließend ein paar Ärzte. Im Saal war ein vereidigter Gutachter zugegen zur Bestimmung des psychischen Zustands des Beschuldigten zur Tatzeit. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung stellten ihre Fragen, an denen man recht schnell erkennen kann, in welche Richtung die jeweilige Partei argumentieren möchte. So eine Verhandlung dauert, und das ist nicht negativ gemeint, schließlich gilt die Unschuldsvermutung und im Gericht soll/muss Klarheit gefunden werden. Der erste Verhandlungstag war daher schnell vorbei.<br>Der nächste Verhandlungstag erwies sich, so im Nachhinein gesehen, als spannender. Denn die Polizeibeamten wurden vernommen. Im Hinterkopf sollte man natürlich immer die besonderen Umstände eines Einsatzes im Kopf haben, aber manchmal wird man schon etwas an die Serie „Hubert und/ohne Staller“ erinnerte. Warum? Dazu muss ich etwas ausholen:</p>



<p>Der Beschuldigte verließ am Tattag das psychiatrische Krankenhaus und begab sich mit einem Messer in der Hand auf öffentliches Gelände vor dem Eingang. Dort wurde er von einer Polizeistreife empfangen und mit gezogener Waffe aufgefordert, dieses abzulegen. Durch seine Krankheit zeigte er allerdings keine Reaktion. Eine weitere Streifenbesatzung kam hinzu, und forderte den Beschuldigten ebenfalls mit gezogener Waffe auf, das Messer wegzulegen und sich zu ergeben. Auch das führte nicht zum gewünschten Erfolg. Kurz darauf kam eine Zivilstreife zum Ort (eine Kreuzung) und wurde von den eigenen Kollegen angeschrien, da sie sich erst im zweiten Anlauf zu erkennen gaben.<br>Nachdem das geklärt war, überlegten sich die Beamten der Zivilstreife, den Beschuldigten anzufahren und somit gefechtsunfähig zu machen.&nbsp; Da sie allerdings ein neues Fahrzeug fuhren, waren sie nicht sicher, ob das überhaupt möglich wäre oder vorher der eingebaute Kollisionsschutz greifen würde. Kann natürlich passieren!<br>Sie entschieden sich dazu, ihn von der Seite anzufahren. Dies klappte auch und der Beschuldigte rutschte über die Motorhaube und kam zu Fall. Nun hätte es eigentlich zu Ende sein können, war es aber nicht. Der Beschuldigte lag auf der Beifahrerseite auf dem Boden und griff nach dem Messer. Der Beifahrer bekam dies mit, zückte sein Pfefferspray und versuchte (natürlich bei geöffnetem Fenster) den Beschuldigten zu treffen. Doch dies scheiterte, da der Wind ungünstig stand und das Spray zurück ins Auto getragen wurde. „Ich habe dann rausgepfeffert und die leere Dose danach in den Beifahrerraum geworfen“ wie der Polizist erläuterte, dann kam die Pfefferspraywolke auf ihn zu. Derweil stand der Beschuldigte ca. zwei Meter entfernt wieder auf seinen Beinen und kam auf den Beifahrer zu. „Ich griff nach dem Schalter (um das Fenster zu schließen), doch ich habe ihn in der Eile nicht erwischt. Wissen sie, man ist auch in den Sitz gepresst, mit dem Gürtel und an die Waffe kam ich auch nicht. Gott sei dank hat der Fahrer reagiert und ist davongefahren“. Daraufhin näherte sich der Beschuldigte einer Polizeibeamtin, die einen Schuss abgab, der ihn allerdings verfehlte. Fast im gleichen Moment ertönte der Warnschrei eines Kollegen, da sie sich im potenziellen Schussfeld befanden. Der Beschuldigte lief weiter in Richtung Beamtin, bis diese flüchtete. Daraufhin wandte er sich den anderen Polizisten zu, die mehrere Schüsse abgaben, von denen einer den Beschuldigten am Oberschenkel streifte, ein weiterer diesen traf. Der Beschuldigte wurde entwaffnet und natürlich ärztlich versorgt. Zusätzlich war übrigens noch eine Praktikantin im Polizeifahrzeug, der man zwischenzeitlich die Maschinenpistole in die Hand gedrückt hatte. Natürlich war sie an der Waffe ausgebildet, aber dennoch stelle ich es mir etwas merkwürdig vor.<br>Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich an leicht an eine Polizeikomödie erinnert wurde? Aber wenn es etwas nach Slapstick aussieht, die Umstände sind natürlich tragisch, darüber müssen wir nicht reden und die Beamten befanden sich in einer Ausnahmesituation und machten ihre Arbeit. Auch wenn die Schilderungen zwischenzeitlich etwas leicht Komisches hatten.</p>



<p>Zurück zur Verhandlung. Weitere Zeugen wurden vernommen und schließlich auch das Gutachten vorgetragen. Bis dieses erstellt wird, dauert es normalerweise eine gewisse Zeit (bis hin zu Monaten). In diesem Fall war es anders, der Gutachter konnte, evtl. auch auf Grund der Vorerkrankung, recht schnell eines anfertigen. Er bestätigte die Krankheit, die laut Gutachten mit „klassischen Symptomen“ einhergeht. Nachdem nun alle Zeugen und der Gutachter vernommen wurden und sonstige formelle Dinge erledigt waren, folgten die Plädoyers. Wie immer, zuerst die Staatsanwaltschaft und im Anschluss die Verteidigung. Grundsätzlich möchte die Staatsanwaltschaft natürlich alle Punkte, die bereits in der Anklageschrift aufgeführt sind, auch anbringen. Von gefährlicher Körperverletzung mit erheblichen Folgen (§ 224 StGB), Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB), über Bedrohung (§ 241 StGB) und Versuch der gefährlichen Körperverletzung (§ 226 StGB), um nur einige zu nennen. Dabei wird übrigens jede Person (also z. B. die Beamten, die Ärzte,…) eigenständig betrachtet. Das heißt also im Umkehrschluss auch wieder, pauschale Urteile a la „der hat doch alle bedroht“ gibt es nicht. Das ist was, was mich &#8211; egal ob Berufungs- oder jetzt die in der ersten Strafkammer &#8211; fasziniert: Es handelt sich immer um Einzelbetrachtungen und selbst bei einem konkreten Fall gibt es keine pauschale Lösung. Was es auf der einen Seite kompliziert und langwierig machen kann, aber grundsätzlich unstrittig ist, um schließlich die Schuldfrage zu klären.</p>



<p>Die Staatsanwaltschaft forderte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB). Was die Verteidigung (natürlich) anders sah. Man muss dazu sagen, dass einige Straftaten auch in einer Grauzone liegen. Nur als Beispiel: Wann kommt es zu einer Nötigung? Dies herauszufinden ist somit Aufgabe der Kammer.</p>



<p>Nachdem der Beschuldigte das „letzte Wort“ hatte (er hatte allerdings nichts mehr dazu gesagt), zogen wir uns zur Beratung zurück und kamen zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte auf Grund seiner Krankheit schuldunfähig ist (wobei die Taten theoretisch eindeutig gewertet werden können), aber eine Anordnung nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt. Interessehalber wollte ich wissen, wie lange so eine Unterbringung denn überhaupt andauert. Dies kann man auch wieder nicht pauschal beantworten, denn es ist immer abhängig vom Krankheitsverlauf des jeweiligen Patienten. Durchschnittlich würde eine Behandlung von paranoider Schizophrenie ca. 5,5 Jahre andauern. Eine „Überprüfung“ des Patienten erfolgt in einem jährlichen Zyklus, immer in Abstimmung mit den Ärzten und dem Gericht (dafür ist eine andere Kammer zuständig).</p>



<p>Über den ganzen Fall haben wir zu Hause gesprochen und die örtliche Tageszeitung hat darüber berichtet, natürlich mit dem ein oder anderen Aufhänger. Das führte uns zum Thema „Medienkompetenz“. Wie unterschiedlich man solche Gerichtsfälle beschreiben kann je nach Art des Mediums. Von sachlich-neutral über leicht übertrieben bis hin zu extrem reißerisch. Die „Zeitung“ mit den vier Buchstaben und den großen Überschriften hätte mit Sicherheit die Hälfte falsch geschrieben bzw. sehr viel Luft für Interpretationen gelassen. Wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass dieser Fall perfekt für eine Lehrstunde in Sachen Medienkompetenz an Schulen sein könnte. Aber das ist natürlich wieder ein anderes Thema.</p>
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		<title>„Wissenschaftlich begleitetes Trinken“– im Schöffenamt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Feb 2020 08:50:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrsimulator]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Schöffe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Wissenschaftliches Trinken“ stand im Rahmen meiner Tätigkeit als Schöffe auf dem Programm. Wie kommt man dazu? Alkoholkonsum spielt in Gerichtsverhandlungen oft eine Rolle und nicht selten kommt es vor, dass Werte von 1,5 Promille und mehr erreicht werden. Sollte es da zu einem Unfall kommen, ist in den meisten Fällen die Physik Sieger im Duell [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>„Wissenschaftliches Trinken“ stand im Rahmen meiner Tätigkeit als Schöffe auf dem Programm. Wie kommt man dazu? Alkoholkonsum spielt in Gerichtsverhandlungen oft eine Rolle und nicht selten kommt es vor, dass Werte von 1,5 Promille und mehr erreicht werden. Sollte es da zu einem Unfall kommen, ist in den meisten Fällen die Physik Sieger im Duell Fahrzeug vs. Kurve. Was den Alkoholkonsum des Fahrers angeht, hört man dann im Anschluss durchaus interessante Angaben vor Gericht. Wahrscheinlich hat jeder von uns auch eigene Erfahrungen mit Alkohol gesammelt und seine Schlüsse daraus gezogen, aber die wenigsten wissen konkret, wie der Körper reagiert. <br>Von „unserem“ Gericht flatterte vor einiger Zeit das Angebot ins virtuelle Postfach, an einem „wissenschaftlich begleiteten Trinkversuch“ teilzunehmen, um eben mehr zu erfahren über die Reaktionen des Körpers. Die Begeisterung war bei vielen (Mit-)Schöffen recht groß, denn die Veranstaltung war schnell ausgebucht. Verständlich, denn wann bekommt man schon die Gelegenheit, an solch einer Selbsterfahrung teilzunehmen und u.a. verschiedene Situationen in einem Fahrsimulator auszuprobieren?</p>


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<p>Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="BADS e.V. (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bads.de/" target="_blank">BADS e.V.</a> (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) und der Landessektion Bayern-Nord durchgeführt. Außerdem mit dabei war ein Präventionsprojekt der Stadt Schweinfurt „<a href="https://www.halt-in-bayern.de/halt-standorte-in-bayern/standort-informationen/schweinfurt.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="HaLT – Hart am LimiT (öffnet in neuem Tab)">HaLT – Hart am LimiT</a>“. Hier gab es einen kleinen Exkurs in die Welt der Jugendlichen. In unserem Einzugsgebiet kommen pro Jahr ca. 80 Jugendliche ins Krankenhaus mit Verdacht auf Alkoholvergiftung. Mit diesen wird in den folgenden Tagen gesprochen und ggf. Unterstützung angeboten. Ihr wisst schon, der frühe Vogel fängt den Wurm. Wer jetzt allerdings denkt: „Ich habe es schon immer gesagt, die Jugend von heute…“, der irrt. Das Verhalten von früher zu heute hat sich nämlich gar nicht großartig geändert. Und wenn ich zurück denke… früher im Spessart… ach, das lassen wir jetzt lieber. 😉 Kommen wir lieber zurück zum Thema „HaLT“, das Präventionsprojekt&nbsp;gibt es an verschiedenen Standorten in Bayern, vielleicht gibt es ja auch ähnliches in anderen Bundesländern? </p>



<p>Neben dieser Vorstellung
erhielten wir einen kleinen Vortrag aus der Rechtsmedizin mit Infos rund um den
Alkoholkonsum, was die ein oder andere subjektive Wahrnehmung durchaus in
anderes Licht rückte. Jedes Glas Bier oder Wein setzt in unserem Körper
verschiedene Prozesse in Bewegung, abhängig von Körpergewicht, Trinkmenge und
auch einem gewissen „Trainingseffekt“. Und wie bei einer Kontrolle der
Alkoholgehalt genau festgestellt und zurückverfolgt werden kann, bekamen wir
ebenfalls erklärt. Zu behaupten „Ich habe nur 2 Bier getrunken“ kann man
durchaus bei einer Alkoholmessung von 1,1 Promille angeben, man darf sich dann
allerdings nicht wundern, wenn die Blutprobe wartet. Falls man sich überhaupt
noch wundern kann. &nbsp;Super spannend und
wir konnten/sollten dabei unsere mitgebrachten Alkoholika trinken. </p>


<div class="wp-block-image is-style-default">
<figure data-wp-context="{&quot;imageId&quot;:&quot;6a099f5e4bc1a&quot;}" data-wp-interactive="core/image" data-wp-key="6a099f5e4bc1a" class="aligncenter size-large wp-lightbox-container"><img loading="lazy" decoding="async" width="600" height="800" data-wp-class--hide="state.isContentHidden" data-wp-class--show="state.isContentVisible" data-wp-init="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on--click="actions.showLightbox" data-wp-on--load="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on-window--resize="callbacks.setButtonStyles" src="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Wissenschaftlicher-Trinkversuch-für-Schöffen-600x800.jpg" alt="Wissenschaftlich begleitetes Trinken– im Schöffenamt" class="wp-image-14034" srcset="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Wissenschaftlicher-Trinkversuch-für-Schöffen-600x800.jpg 600w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Wissenschaftlicher-Trinkversuch-für-Schöffen-768x1024.jpg 768w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Wissenschaftlicher-Trinkversuch-für-Schöffen-300x400.jpg 300w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Wissenschaftlicher-Trinkversuch-für-Schöffen.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px" /><button
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<p>Nachdem wir eine gewisse Menge getrunken hatten, hatten wir die Möglichkeit, in einem Fahrsimulator unter verschiedenen Bedingungen zu fahren. Bereits zu Beginn konnte jeder einmal den Fahrsimulator testen, entweder im nüchternen Zustand, oder mit voreingestelltem Promillewert. Nun also nach realem Alkoholkonsum. Das Alkoholmessgerät zeigte bei mir einen Wert von 0,5 Promille an. Also der Grenzwert im Straßenverkehr (ohne erkennbares Anzeichen von Fahrunsicherheit). Rein in den Sitz und los geht die (Test)Fahrt. Das Wetter war trocken, es war Nacht und ich war mit einem „normalen“ Fahrzeug (ABS+ESC) unterwegs. „Ist doch easy!“ Kam mir jedenfalls so vor. Tja… die Auswertung sagte etwas anderes: 2x Blinker nicht betätigt, 1x Abstand zum Vordermann zu gering (der kam aber auch nicht in die Gänge!), 2x zu schnell, 1x STOP-Schild nicht beachtet, 1x Verkehrsteilnehmer gefährdet und 1x Unfall. Mehr muss man dazu nicht sagen! </p>


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<figure data-wp-context="{&quot;imageId&quot;:&quot;6a099f5e4c533&quot;}" data-wp-interactive="core/image" data-wp-key="6a099f5e4c533" class="aligncenter size-large wp-lightbox-container"><img loading="lazy" decoding="async" width="725" height="800" data-wp-class--hide="state.isContentHidden" data-wp-class--show="state.isContentVisible" data-wp-init="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on--click="actions.showLightbox" data-wp-on--load="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on-window--resize="callbacks.setButtonStyles" src="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Auswertung-Fahrt-bei-05-Promille-Schöffen-725x800.jpg" alt="Auswertung Fahrt bei 0,5 Promille - Schöffen" class="wp-image-14035" srcset="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Auswertung-Fahrt-bei-05-Promille-Schöffen-725x800.jpg 725w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Auswertung-Fahrt-bei-05-Promille-Schöffen-768x847.jpg 768w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Auswertung-Fahrt-bei-05-Promille-Schöffen-300x331.jpg 300w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2020/02/Auswertung-Fahrt-bei-05-Promille-Schöffen.jpg 1088w" sizes="auto, (max-width: 725px) 100vw, 725px" /><button
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<p>Fazit: Eine super Erfahrung – vielen Dank an die Orga &#8211; und egal, ob 0,5 oder 1,6 Promille Alkohol – das Auto bleibt stehen! Punkt! </p>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – das erste Urteil</title>
		<link>https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-das-erste-urteil/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 10:12:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
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		<category><![CDATA[Schöffe]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wieder einmal stand eine Gerichtsverhandlung für mich als Schöffe auf dem Programm. Die übliche Ladung flatterte rechtzeitig ins Haus. Eine kleine Änderung bzw. ein Zusatz machte mich kurz stutzig, statt einem Termin, wie in der Vergangenheit üblich, waren gleich zwei Termine vermerkt. Allerdings beide am gleichen Tag, von daher kein großer zusätzlicher Aufwand. Als Schöffe [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Wieder einmal stand eine Gerichtsverhandlung für mich als Schöffe auf dem Programm. Die übliche Ladung flatterte rechtzeitig ins Haus. Eine kleine Änderung bzw. ein Zusatz machte mich kurz stutzig, statt einem Termin, wie in der Vergangenheit üblich, waren gleich zwei Termine vermerkt. Allerdings beide am gleichen Tag, von daher kein großer zusätzlicher Aufwand. Als Schöffe muss man einkalkulieren, dass ein Fall länger dauern kann und sollte den Gerichtstag sowieso nicht anderweitig verplanen.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure data-wp-context="{&quot;imageId&quot;:&quot;6a099f5e4d7b5&quot;}" data-wp-interactive="core/image" data-wp-key="6a099f5e4d7b5" class="aligncenter wp-lightbox-container"><img loading="lazy" decoding="async" width="600" height="800" data-wp-class--hide="state.isContentHidden" data-wp-class--show="state.isContentVisible" data-wp-init="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on--click="actions.showLightbox" data-wp-on--load="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on-window--resize="callbacks.setButtonStyles" src="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Treppenaufgang-im-Landgericht-Schweinfurt-600x800.jpg" alt="Treppenaufgang im Landgericht Schweinfurt" class="wp-image-13607" srcset="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Treppenaufgang-im-Landgericht-Schweinfurt-600x800.jpg 600w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Treppenaufgang-im-Landgericht-Schweinfurt-768x1024.jpg 768w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Treppenaufgang-im-Landgericht-Schweinfurt-300x400.jpg 300w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Treppenaufgang-im-Landgericht-Schweinfurt.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px" /><button
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<p>Früh beim ersten Fall ging es wieder einmal um eine <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Berufung (öffnet in neuem Tab)" href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-betrug-ist-betrug" target="_blank">Berufung</a>, was am Landgericht ziemlich häufig ist. Dieses Mal kam die Berufung „nur“ von Seiten der Staatsanwaltschaft. In den Fällen, in denen ich bisher beteiligt war, hatte immer die Verteidigung Berufung eingelegt und die Staatsanwaltschaft direkt im Anschluss reagiert und nachgezogen. Die Verteidigung, um eine geringere Strafe zu verhandeln, die Staatsanwaltschaft, um mindestens die selbst Strafe aus erster Instanz zu halten oder sogar eine höhere einzufordern. <br>Der Angeklagte hatte insgesamt vier Straftaten begangen. Zwei unter Alkoholeinfluss (ein Unfall ohne Personenschaden und mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt worden) und zwei weitere kleinere Dinge. Aus den vier Einzelstrafen wurde eine Gesamtstrafe gebildet. Es handelte sich um eine Geldstrafe, welche nicht unerheblich war. Soweit in Ordnung. Allerdings hat der Richter im Amtsgericht damals nicht bedacht, dass die Gesamtstrafe höher sein muss, als die höchste Einzelstrafe. In unserem konkreten Fall war sie allerdings genau gleich hoch, was so nicht sein darf, wie ich an diesem Tag gelernt habe. Theoretisch hätte es gereicht, wenn sie nur einen Euro höher gewesen wäre, war sie aber nicht. Daher die Berufung der Staatsanwaltschaft. Nach kurzer Verhandlung zogen wir uns zurück, einigten uns schnell und unser Urteil wurde anschließend durch den Vorsitzenden verkündet. Insgesamt eine etwas höhere Gesamtgeldstrafe. Da war es also – „mein“ erstes Urteil! </p>


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<figure data-wp-context="{&quot;imageId&quot;:&quot;6a099f5e4df39&quot;}" data-wp-interactive="core/image" data-wp-key="6a099f5e4df39" class="aligncenter wp-lightbox-container"><img loading="lazy" decoding="async" width="800" height="579" data-wp-class--hide="state.isContentHidden" data-wp-class--show="state.isContentVisible" data-wp-init="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on--click="actions.showLightbox" data-wp-on--load="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on-window--resize="callbacks.setButtonStyles" src="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Aushängetafel-im-Landgericht-Schweinfurt-800x579.jpg" alt="Aushängetafel im Landgericht Schweinfurt" class="wp-image-13608" srcset="https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Aushängetafel-im-Landgericht-Schweinfurt-800x579.jpg 800w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Aushängetafel-im-Landgericht-Schweinfurt-768x556.jpg 768w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Aushängetafel-im-Landgericht-Schweinfurt-300x217.jpg 300w, https://olschis-world.de/wp-content/uploads/2019/07/Aushängetafel-im-Landgericht-Schweinfurt.jpg 1200w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><button
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<p>Der Tag war noch nicht zu Ende, eine weitere Verhandlung wartete kurz darauf. Erfahrungsgemäß ging ich wieder von einer Berufung aus. Und so war es dann auch. Konkret ging es um eine Körperverletzung. Ein Mann hatte im Streit seine Ehefrau in der Öffentlichkeit geschlagen und ein Zeuge hatte dies mitbekommen (so die Kurzform). <br>In erster Instanz hatte der Angeklagte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten und fand diese ungerechtfertigt. Deshalb auch die Berufung der Verteidigung. Aus taktischen Gründen ging die Staatsanwaltschaft ebenso in Berufung. Aus der Vorinstanz war bekannt, dass der Angeklagte ein eher aufbrausender Typ sein sollte, auch während der Verhandlung. Vielleicht war deshalb ein Justizbeamter auf dem Gang postiert. Bei unserem Termin war er jedenfalls deutlich ruhiger. Es lief alles auf eine erneute Verurteilung hinaus. Wobei man der Fairness halber sagen muss, dass es ohne den Zeugen (der sehr glaubhaft war) sicherlich zu einem Freispruch gekommen wäre. Stichwort: Aussage gegen Aussage. Keine der Parteien (Verteidigung/Staatsanwaltschaft) wollte/konnte die Berufung zurückziehen und somit wurde das zweite Urteil an diesem Tag gefällt, es blieb bei der Verurteilung des Angeklagten. </p>



<p>Persönliches Fazit: Als
Laie empfand ich die zwei Verhandlungen anstrengend. Weniger vom Inhalt, sondern
eher konzentrationsbedingt. Das Abwägen von zig unterschiedlichen Aussagen und Beweisen,
hineindenken und gedanklich umschalten etc. Aber trotzdem wieder sehr
interessant, Schöffe zu sein macht mir enorm viel Spaß und ich freue mich auf
den nächsten Termin, der schon in 2 Wochen wieder ansteht.</p>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – ein Fall für die Revision?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 May 2019 17:08:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein neuer Monat, ein neuer Fall. Nach dem letzten Betrug war es vor ein paar Tagen wieder soweit, ein weiterer Einsatz als Schöffe am Landgericht Schweinfurt stand auf dem Programm. Und da wieder etwas für mich Neues passierte, folgt hier der Infobericht aus dem Gericht. Um was es in der Verhandlung ging, erfuhr ich, wie [&#8230;]</p>
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<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Ein neuer Monat, ein neuer Fall. Nach dem <a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-betrug-ist-betrug" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="letzten Betrug (öffnet in neuem Tab)">letzten Betrug</a> war es vor ein paar Tagen wieder soweit, ein weiterer Einsatz als Schöffe am Landgericht Schweinfurt stand auf dem Programm. Und da wieder etwas für mich Neues passierte, folgt hier der Infobericht aus dem Gericht. <br>Um was es in der Verhandlung ging, erfuhr ich, wie mittlerweile gewohnt, kurz vorher durch den vorsitzenden Richter. Im Schaukasten konnte ich bereits lesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung wegen Diebstahls handelte. </p>


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<p>Dieses Mal waren alle Beteiligten rechtzeitig vor Ort und die Sitzung begann pünktlich um 8:30 Uhr. Apropos Sitzung, es handelte sich wieder einmal um eine Berufung. In erster Instanz wurde der Angeklagte wegen Diebstahls zu 11 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Genauer gesagt wegen sogenanntem „Computerdiebstahl“, es ging um das Geld abheben mit einer nicht ihm gehörenden Bankkarte. In diesem Fall gehörte die Karte der mittlerweile von ihm getrennten Ehefrau. Aufgrund diverser anderer Vorstrafen entschied die erste Instanz das Urteil ohne Bewährung, wogegen der Angeklagte Berufung eingelegt hatte. </p>



<p>Alles verlief zunächst nach Ablaufplan und &#8211; wie es schien &#8211; ohne besondere Vorkommnisse. Nach einer kleinen Weile rüttelte es allerdings an der Tür zum Besucherbereich. Kurz darauf öffnete sich die danebenliegende Tür zum Zeugenstand und jemand betrat den Saal.</p>



<p>Zack, da war er auch schon! Ein möglicher Grund zur Revision. Denn genau solche Kleinigkeiten können es ausmachen, dass es zu einer Revision kommt. Also dass ein Urteil im Nachgang auf Rechtsfehler überprüft bzw. „angefochten“ wird.<br>Denn wie bereits erwähnt, handelte es sich bei uns um eine öffentliche Sitzung. Und eine der Türen, nämlich die zum Besucherbereich, war verschlossen, was dabei nicht sein darf. Jetzt könnte man sagen, dass es sich (in unserem Fall) um eine Zeugin handelte, die sowieso draußen hätte warten müssen, also alles nicht so schlimm. So einfach ist es aber nicht, denn theoretisch könnten auch vorher bereits Besucher vor verschlossener Tür gestanden haben und mit dem Gedanken „Komisch, eigentlich eine öffentliche Verhandlung und die Türe ist verschlossen? … naja, dann geh ich wieder!“ von dannen gezogen sein. Ohne dass es das Gericht mitbekommen hat. Und das wäre dann ein möglicher Revisionsgrund.<br>Wie kam es dazu? Es wurde schlichtweg vergessen, die Tür aufzuschließen, was natürlich schnellstens nachgeholt wurde. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, einigten sich beide Seiten darauf, die Verhandlung noch einmal von vorne beginnen zu lassen. Das ist natürlich auch etwas ärgerlich, aber dennoch besser, als einen ganz neuen Termin einzuberufen oder im anderen Fall den Grund zur Revision zu liefern. Wie heißt es so schön, Fehler passieren.</p>



<p>Kommen wir noch kurz
zurück zum Inhalt unserer Verhandlung. Wie in bisher all meinen Verhandlungen
als Schöffe, wurde auch diesmal die Berufung (von beiden Parteien)
zurückgezogen und der Angeklagte muss nun für die ursprünglich festgelegten 11
Monate seine Strafe absitzen. Eine Bankkarte „ausleihen“ und anschließend damit
Geld abheben lohnt sich halt einfach nicht. 😉</p>
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		<title>Aus dem Schöffenleben – Betrug ist Betrug</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Apr 2019 14:35:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass meine kurzen Berichte aus dem Schöffenleben für Euch so interessant sind, hätte ich gar nicht gedacht. Daher gibt es heute mal wieder eine Fortsetzung. Nachdem die letzten zwei Gerichtstermine für mich ausfielen (vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde o. ä.), ging es neulich wieder in den Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt. Vor dem Termin wusste [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Dass meine kurzen Berichte aus dem Schöffenleben für Euch so interessant sind, hätte ich gar nicht gedacht. Daher gibt es heute mal wieder eine Fortsetzung. Nachdem die letzten zwei Gerichtstermine für mich ausfielen (vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde o. ä.), ging es neulich wieder in den Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt. Vor dem Termin wusste ich nicht, was mich erwartet. Wird es der gleiche Vorsitzende Richter sein wie beim ersten Mal? Und der gleiche Mit-Schöffe? Und die wichtigste Frage überhaupt: Was wird verhandelt? Nun, die ersten beiden Fragen klärten sich schnell. Wir werden die nun kommenden Verhandlungen immer in unserem gleichen 3er Team durchführen. Den jeweiligen Fall erläutert uns Schöffen dann der Berufsrichter vorab.<br></p>


<div class="wp-block-image">
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<p>Dieses Mal sollte der zu verhandelnde Berufungstermin um 8:30 Uhr starten. Aber wie es immer so ist, Planungen sind die eine Sache, die Realität eine andere. Die Angeklagte meldete sich krank, konnte allerdings kein Attest vorlegen. Daher wurde ihr dringend angeraten, unbedingt vor Gericht zu erscheinen, was sie dann eine Stunde später auch tat.<br>In erster Instanz hatte sie für einen Betrugsfall am Amtsgericht Schweinfurt 6 Monate OHNE Bewährung erhalten (aufgrund verschiedener Vorstrafen usw.). Kurz danach wurde die Angeklagte in einer anderen Verhandlung (unabhängig von unserem Fall) vom Amtsgericht Münnerstadt zu 6 Monaten MIT Bewährung verurteilt.</p>



<p>Gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weswegen ich als Schöffe schließlich dort war. Im Rahmen der Verhandlung zogen dann sowohl Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück, was für die Angeklagte sogar sinnvoller ist. Warum das?<br>Nun wird es für den Laien etwas knifflig. Mir wurde erklärt, dass normalerweise das Gericht, bei dem das letzte Urteil gesprochen wurde, für den weiteren Verlauf zuständig ist. Denn es gibt jetzt zwei Urteile mit gleichem Strafmaß, die beide noch nicht angetreten wurden. Konkret heißt das, ohne eine Berufung in Schweinfurt ist das Amtsgericht in Münnerstadt zuständig für die Strafe. Dort hat die Angeklagte voraussichtlich Aussichten auf eine etwas milderes Maß bzw. die Strafe MIT Bewährung (aber plus Auflagen). Das liegt allerdings nicht mehr in unserer Hand und ist daher nur eine Vermutung. Erfahrungsgemäß nähert man sich in der Praxis bei solch „kleineren Fällen“ aber der goldenen Mitte und es werden (vermutlich) 9 Monate mit Bewährung plus Auflagen. Richtig, 2x 6 Monate ergibt natürlich nicht 9, für die Angeklagte war es somit besser, die Berufung zurückzunehmen. <br></p>



<p>Des Weiteren wolltet Ihr wissen, ob Verhandlungstermine irgendwo vorher einsehbar sind. In Schweinfurt werden die sogenannten „Sitzungslisten“ nicht veröffentlicht und Besucher müssen sich auf gut Glück vor Ort am Aushang über öffentliche Verhandlungen informieren. <br>Derzeitig sind montags bis donnerstags (im Regelfall) drei Strafrichter/Innen des Amtsgerichts aktiv, wobei zwei der Kollegen auch Ordnungswidrigkeiten verhandeln, die meist weniger spannend sind. Dazu kommen noch Sitzungen der Strafkammern am Landgericht. Wer, was, wann verhandelt, liegt bei den jeweiligen Richtern. Manchmal kann es durchaus sein, dass man durch die Presse im Vorfeld auf einen Termin aufmerksam wird. <br>Und wie hat es ein Richter so schön gesagt: „…kurzfristige Berufungs- oder Einspruchsrücknahmen, spontane Erkrankungen von Zeugen und/oder Angeklagten lassen unsere Kalender manchmal sehr lebendig werden.“ Und ja, das stimmt! </p>



<p>Die Ladung für meinen nächsten Termin im Mai habe ich bereits erhalten und ich bin gespannt, um was es sich dieses Mal drehen wird. Stay tuned! </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aus dem Schöffenleben &#8211; Besuch der Justizvollzugsanstalt Würzburg</title>
		<link>https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-besuch-der-justizvollzugsanstalt-wuerzburg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2019 12:25:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lifestyle]]></category>
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		<category><![CDATA[Schöffe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da es doch einige von Euch interessiert, gebe ich Euch heute noch einen kleinen Einblick in mein neues Schöffenamt. Bisher gab es nur eine Verhandlung, aber die nächste findet in Kürze statt und ich finde mein neues Amt super spannend. Die Termine im Februar und März wurden leider abgesagt, vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Da es doch einige von Euch interessiert, gebe ich Euch heute noch einen kleinen Einblick in mein neues Schöffenamt. Bisher gab es nur eine Verhandlung, aber die nächste findet in Kürze statt und ich finde mein <a href="https://olschis-world.de/lifestyle/richter-ohne-robe-das-schoeffenamt" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="neues Amt (öffnet in neuem Tab)">neues Amt</a> super spannend. Die Termine im Februar und März wurden leider abgesagt, vielleicht weil eine Berufung zurückgezogen wurde o.ä. Darüber erhält man keine weiteren Informationen. In der Regel bekommt man auch als Schöffe ca. zwei Wochen vorab eine „Ladung“ mit Datum und Uhrzeit zum Gerichtstermin. Sollte dann einmal ein Gerichtstermin aus unterschiedlichen Gründen platzen, dann erscheint kurz vorher die „Abladung“ im Briefkasten. Zwischen Ladung und Abladung wurde ich sogar noch über das Ausfallens des Termins telefonisch kontaktiert. Eine super Sache, allerdings wird das je nach Gericht unterschiedlich gehandhabt.</p>



<p>Hier bei uns habe ich das
Gefühl, dass sich sehr gut um uns Schöffen gekümmert wird. Mit
Infoveranstaltungen oder zum Beispiel auch der Möglichkeit, einmal der
Justizvollzuganstalt einen Besuch abzustatten. Ein Blick hinter die Kulissen
schadet nämlich nie, deshalb war das Interesse unter uns Schöffen an dieser
Besichtigung recht groß.</p>



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<p>Vor ein paar Tagen ging
es also zur JVA Würzburg (die JVA Schweinfurt, wie auf dem Bild zu sehen, ist
verwaltungstechnisch an die JVA Würzburg angegliedert) und wir erfuhren eine
Menge über die Einrichtung. Kostenträger ist das Land Bayern und aktuell
befinden sich ca. 600 verurteilte Straftäter in Haft, was eine leichte Überbelegung
darstellt. Ein Gebäudetrakt ist nur für Frauen und in drei weiteren
Unterkunftsgebäuden sind Männer untergebracht. Neben den Unterkünften sind
selbstverständlich noch einige weitere Gebäude bzw. Plätze vorhanden.
Verwaltung, Medizinische Station, Psychologische Unterstützung, Kirche,
Sporthalle, Fitnessraum, Fußballplatz usw. und natürlich auch Arbeitsbereiche. Zu
diesen Arbeitsbereichen gehören eine Schreinerei und eine Metallverarbeitung.
Zum einen für die Belange der JVA selbst, aber auch für Privatperson von außen.
Mit dem verdienten Taschengeld können die Insassen (Luxus-)Güter wie Kaffee
oder z.B. auch einen TV erwerben. Übrigens ist jeder Häftling zur (Mit-)Arbeit
verpflichtet. Natürlich kann dies nicht erzwungen werden &#8211; wenn jemand nicht
möchte, möchte er einfach nicht. Auf jeden Fall dient es der Resozialisierung
und trägt im evtl. Falle eines Antrags auf frühzeitige Haftentlassung zum
positiven Bescheid bei. Beschäftigung bzw. Sportangebote sind für die Häftlinge
natürlich sehr wichtig gegen die Langeweile.</p>



<p>Grundsätzlich gibt es
Zellen für eine Person, Zellen für zwei Personen und 4-Mann-Zellen. Wobei die
Einzelzellen sehr begehrt, aber auch eher selten sind. Toiletten,
Waschgelegenheit, Bett und ein kleiner (Schreib-)Tisch sind vorhanden. Geduscht
wird in der Gemeinschaftsdusche und falls gekocht wird, geschieht dies in der
Gemeinschaftsküche. Die Gefangen erhalten natürlich ihre jeweiligen Mahlzeiten,
bei denen auf Unverträglichkeiten und religiöse Essensvorschriften geachtet
wird. Laut Gesetz ist mindestens eine Stunde Ausgang am Tag vorgeschrieben.
Eine Verlängerung ist möglich und hängt immer von der Haftanstalt selbst ab. So
sind es in der JVA Würzburg aktuell drei Stunden. <br>
Ein regelmäßiger Austausch mit Verwandten oder Freunden ist per Briefpost
möglich, oder zu den Besuchszeiten: „Die Besuchszeit am Wochenende beträgt 60
Minuten und kann nur einmal innerhalb eines Monats in Anspruch genommen werden.“
Eine Kommunikation per Mail, WhatsApp usw. ist natürlich verboten, also
Smartphonebesitz grundsätzlich. </p>



<p>Selbstverständlich kam bei
uns die Frage nach Ausbruchversuchen auf. Dies ist bisher in Würzburg nur
einmal gelungen. Und zwar in der Bauphase der JVA. Also schon eine Weile her. Das
Schmuggeln ist allerdings ein Problem, das immer wieder passiert und aufgrund
verschiedener Probleme (z.B. zu wenig Personal) nicht immer entdeckt werden
kann. <br>
Apropos Personal: Bewerber sind immer zu wenig vorhanden, was mich persönlich nicht
wundert. Gleich mehrere Gründe sprechen dafür. Schichtarbeit, Überstunden,
geringe Bezahlung, aber auch die menschliche Komponente im Umgang mit den
Gefangenen, da muss man schon mal mit Beleidigungen oder Tätlichkeiten rechnen.
Und meiner Meinung nach müsste man auch das System „Beamtentum“ einmal
grundsätzlich reformieren, aber dies weiter auszuholen ist an dieser Stelle
falsch. Die Justizvollzugsbeamten, die ich kennengelernt habe, machen jedenfalls
einen guten Job.</p>



<p>Nach dem Besuch werden die
einen sagen „Oh, das ist aber ganz schön streng!“ und die anderen wiederum
„Was? So viele Freiheiten?!“. Ja und nein. Die Gefangenen haben gegen Gesetze
verstoßen und eine Strafe erhalten. Sie befinden sich somit nicht
ungerechtfertigt „hinter Gittern“. Auf der anderen Seite ist irgendwann ist die
Strafe abgesessen und die Insassen sollten auf die Welt „da draußen“
bestmöglich vorbereitet sein, um ein Wiedersehen zu vermeiden. Von daher
handelt es sich wahrscheinlich immer um eine Gratwanderung, die in der
Zusammenarbeit der Mitarbeiter der JVA nach bestem Wissen versucht wird zu
lösen. </p>



<p>Abschließend sei zu
sagen, dass es wieder ein spannender Einblick hinter die Kulissen unseres
Rechtssystems war und meinen Horizont erweitert hat. Allein dafür mag ich das
Schöffenamt.</p>
<p>The post <a href="https://olschis-world.de/lifestyle/aus-dem-schoeffenleben-besuch-der-justizvollzugsanstalt-wuerzburg/">Aus dem Schöffenleben &#8211; Besuch der Justizvollzugsanstalt Würzburg</a> appeared first on <a href="https://olschis-world.de">olschis-world</a>.</p>
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